Wenn es plötzlich viel regnet

Marl. Der Zentrale Betriebshof der Stadt Marl (ZBH) informiert Grundstückseigentümer ab sofort im Internet über ihre Rechten und Pflichten bei starken Regenfällen. Auf www.marl.de/zbh erfahren sie beispielsweise, welche Schäden das Wasser anrichten kann oder wie sie Überflutungen vorbeugen und sich gegen die finanziellen Auswirkungen versichern können.

Grundsätzlich sind Eigentümer selbst verpflichtet, sich gegen Rückstau von Abwasser aus dem öffentlichen Kanalnetz zu schützen. Die dazu erforderlichen Anlagen sind entsprechend betriebssicher sowie alle Haus-, Garagen- und Kelleröffnungen geschlossen zu halten, um Schäden zu vermeiden. Auch die Versiegelung von Flächen auf dem eigenen Grundstück trägt einen großen Teil dazu bei, dass Wasser nicht richtig abfließen kann.

Informationen rund um Versicherungsschutz und Prävention von Wasserschäden infolge von Starkregen erhalten alle Bürger unter www.marl.de/zbh/geschaeftsfelder/grundstuecksentwaesserung. Individuelle Anfragen beantworten die Mitarbeiter der Abteilung Stadtentwässerung des ZBH.

Dienstag, 30. Juni 2015, 9:11 • Verfasst in Marl

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