Osterfeuer müssen dem Brauchtum dienen

Marl. Das Osterfest rückt näher und im Ordnungsamt trudeln die Anträge auf Osterfeuer ein. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass nur Feuer genehmigt werden, die zweifelsfrei der Brauchtumspflege dienen und öffentlich zugänglich sind.

Grundlage für die Genehmigung ist die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Marl vom 18. Februar 2008. „Danach werden nur Brauchtumsfeuer genehmigt, die von örtlichen Glaubensgemeinschaften, Organisationen, Vereinen sowie Kleingarten- und Siedlergemeinschaften veranstaltet werden und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sind“, erklärt Thorsten Cornels vom Ordnungsamt. Keine Genehmigung gebe es allerdings für Osterfeuer am Karfreitag. Cornels: „Dem steht das Sonn- und Feiertagsgesetz NRW entgegen“.

Wie das Ordnungsamt mitteilt, sind für die Brauchtumsfeuer strenge Auflagen zu beachten. So dürfen nur trockene pflanzliche Rückstände wie Hecken- und Baumschnitt verwendet werden. Das Brennmaterial muss vor dem Abbrennen zum Schutz von Tieren umgeschichtet werden, und zu Gebäuden, Gebüschen und Wäldern sind Mindestabstände einzuhalten. Darüber hinaus ist vom Veranstalter sicherzustellen, dass das Feuer beaufsichtigt wird und für den Fall des Falles ausreichend Löschmittel bereit stehen. Das Ordnungsamt wird stichprobenartige überprüfen, ob die Auflagen eingehalten werden. Grundsätzlich verboten sind in Marl Feuer, die zur Entsorgung pflanzlicher Abfälle aller Art dienen, auch wenn sie zur Osterzeit stattfinden.

Anträge auf Brauchtumsfeuer können beim Ordnungsamt formlos bis zum 25. März gestellt werden (Stadt Marl, Ordnungsamt, Creiler Platz 1, E-Mail: info@marl.de). Die entsprechende Verordnung findet sich auf der städtischen Internetseite unter www.marl.de (Stadtverwaltung - Ortsrecht und Satzungen).

Samstag, 21. März 2015, 14:30 • Verfasst in Marl

Keine Kommentare


Einen Kommentar hinterlassen

Sie müssen eingeloggt sein um einen Kommentar zu hinterlassen.