Gegen das unanständige Verkleiden

Vest. Die tollen Tage stehen kurz vor dem Höhepunkt, in Köln, Düsseldorf und Münster geht es närrisch zu. Und dazwischen? Im Vest hatte es der Karneval immer schwer, Fuß zu fassen. Recklinghausen hat einen Rosenmontagszug zu bieten, in Marl gibt es ihn schon lange nicht mehr, in Dorsten hält er sich tapfer seit einigen Jahrzehnten. Dennoch wird hier die närrische Zeit gerne zum Anlass genommen, über die Stränge zu schlagen. Vor mehr als 200 Jahren nahm das offenbar bedrohliche Maße an.

Mahnende Worte richtete 1802 der Bischof von Münster an die Christen und veröffentlichte ein „Publicandum wegen des Reitens und Collectirens während der Fastnachtszeit, und wegen unanständigen Verkleidens und Vermummens“.

„An verschiedenen Orten des hiesigen Hochstiftes (Münster) pflegen die Bauern-Knechte zur Fastnachtszeit in den Kirchspielen auf Pferden herumzujagen und bey den Eingesessenen zu den Fastnachts-Zechen zu collectiren.

Da hieraus und aus dem, zur Fastnachtszeit gleichfalls geschehene Verkleiden und Vermummen, sehr leicht Unglücksfälle und sonstige nachtheilige Folgen entstehen können, so wird Namens des Hochwürdigen sede vacante gnädig regierenden Domkapitels verordnet, dass bis auf fernere Verfügung

1tens das gemeldete Jagen und Collectiren gänzlich eingestellt werden,

2tens Niemand in einer unanständigen Verkleidung, oder mit einer Masque, oder mit einem gefärbten Gesicht sich auf öffentlicher Straße sehen lassen.

3tens Jeder Uebertreter des 1ten Verbothes zur Zahlung einer Strafe von 25 Rthlrn (Reichsthalern) und jede Übertretung des 2ten Verbothes zur Zahlung einer Straße von 5 Rthlern, von welchen Strafen die Hälfte dem Denuncianten zugedacht wird, angehalten werden solle.

Uebrigens wird das gnädige Zutrauen geheget, dass bey den während der Fastnachtszeit eintretenden Lustbarkeiten Niemand die Gränzen des Anstandes und der Sittlichkeit überschreitet, auch jeder die nachtheiligen Folgen mancher Art, welche durch Betrunkenheit nur gar zu leicht entstehen können, durch Mäßigkeit des Trinkens, so viel an ihm liegt, zu verhüten suchen werde.

Damit diese Verordnung gehörig bekannt werde, soll sie gedruckt, an den gewöhnlichen Orten angeschlagen, und jährlich am Sonntage vor Fastnacht, und am Fastnacht-Sonntage, ohne das es einer erneuten Anweisung an den Pfarrer bedarf, von denselben von den Kanzeln verkündet werden.“

Das Verbot hatte keine nachhaltige Wirkung. Schminken und Vermummen haben sich viel weiter entwickelt als es sich der Bischof 1802 vorstellen konnte.

Samstag, 14. Februar 2015, 13:22 • Verfasst in Vest

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