Die Karte ist jetzt elektronisch
Vest. Der Jahreswechsel hat wieder zahlreiche Änderungen im Gesundheitswesen mit sich gebracht. So wurde am 1. Januar 2014 die bisherige Krankenversicherungskarte endgültig von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abgelöst, teilt die Techniker Krankenkasse in Nordrhein-Westfalen mit.
Was sich sonst noch ändert:
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2014 um 1.350 Euro auf 48.600 Euro im Jahr. Für den Anteil des Einkommens, der oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, müssen keine Beiträge entrichtet werden.
Versicherungspflichtgrenze
Die Versicherungspflichtgrenze steigt 2014 ebenfalls um 1.350 Euro auf 53.550 Euro im Jahr. Arbeitnehmer, deren Einkommen oberhalb dieser Grenze liegt, sind von der Versicherungspflicht befreit, können sich aber weiterhin freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichern.
Einkommensgrenze für die Familienversicherung
Die Einkommensgrenze für kostenfrei mitversicherte Familienangehörige steigt um zehn Euro auf 395 Euro monatlich. Aus geringfügigen Beschäftigungen können weiterhin Einkünfte bis 450 Euro bezogen werden.
Belastungsgrenze für Zuzahlungen
Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen liegt bei zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens eines Haushalts. Sofern eine chronische Erkrankung vorliegt, verringert sich dieser Betrag auf ein Prozent. Bei der tatsächlichen Berechnung der Belastungsgrenze werden vom jährlichen Bruttoeinkommen Freibeträge abgezogen: für den ersten Familienangehörigen auf 4.977 Euro, für jeden weiteren 3.318 Euro. Der Kinderfreibetrag bleibt bei 7.008 Euro.
Höchstgrenze für das Krankengeld
Die Höchstgrenze des kalendertäglich gezahlten Krankengeldes steigt auf 94,50 Euro pro Kalendertag.
Neben weiteren Änderungen im Arzneimittelbereich (Herstellerrabatt, Preismoratorium) sind auch Änderungen im Pflegebereich zu erwarten.
Sofern der Koalitionsvertrag entsprechend umgesetzt wird, soll der allgemeine Beitragssatz von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent sinken. Die aktuell allein vom Versicherten zu zahlenden zusätzlichen 0,9 Beitragssatzpunkte finden sich dann in einem Zusatzbeitrag wieder, der als prozentualer Satz vom beitragspflichtigen Einkommen erhoben wird. Wie hoch er ausfällt, hängt auch davon ab, wie die jeweilige gesetzliche Krankenkasse finanziell dasteht. Damit werden Zusatzbeiträge mit fixen Eurobeträgen abgeschafft. Der Arbeitgeberanteil soll bei 7,3 Prozent bleiben.
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