Bis Jahresende von Beitragsschulden befreien

Vest. Wer bisher nicht bei einer Krankenversicherung gemeldet war, hat Schulden bei der Krankenkasse angesammelt. Hintergrund ist die seit 2007 eingeführte Pflicht, sich bei einer Krankenkasse zu versichern. Dies bedeutet monatliche Beiträge zu zahlen, auch wenn keine Leistungen der Krankenkasse in Anspruch genommen werden.

Menschen, die sich bisher nicht bei einer Krankenkasse gemeldet haben und somit auch keine Beiträge gezahlt haben, können noch bis Ende des Jahres einen Schuldenerlass beantragen. Dazu müssen die Betroffenen einen formlosen Antrag bei der Krankenkasse stellen, bei der sie zuletzt versichert waren. Die Anträge müssen bis zum 31. Dezember 2013 eingehen. Ab 2014 werden die Beitragsschulden nicht mehr erlassen, sondern nur noch ermäßigt.

Betroffene können in Caritas-Beratungsstellen kostenlos prüfen lassen, ob sie unter die Reglung fallen und sich bei der Antragsstellung unterstützen lassen. Einen Musterantrag für den Beitragsschuldenerlass und weitere Informationen unter www.caritas.de/beitragsschulden

Dienstag, 17. Dezember 2013, 9:43 • Verfasst in Vest

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