Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden


Vest. Zwischen dem 17. und 31. Dezember verzichtet die Finanzverwaltung darauf, „belastende Maßnahmen“ für Steuerzahler einzuleiten. Die Finanzämter versenden in dieser Zeit allerdings Steuerbescheide, um eventuelle Steuererstattungen nicht zu verzögern. Sie führen jedoch keine Betriebsprüfungen durch oder leiten Vollstreckungsmaßnahmen ein. Ausnahmen gelten, wenn die Finanzverwaltung rasch handeln muss, um Steuerausfälle zu vermeiden.

Montag, 16. Dezember 2013, 9:43 • Verfasst in Vest

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