Anklage wegen Sprühgift-Unfall

Dorsten. Die Giftsprüh-Panne über einem Schulhof in Hervest-Dorsten hat juristische Konsequenzen: Gegen eine 44-jährige Mitarbeitern des Dorstener Ordnungsamtes hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung in elf Fällen erhoben.

Der Vorwurf: Sie hätte sorgfältiger sein müssen. Die Information lediglich über einen Anrufbeantworter sei nicht ausreichend gewesen.

Das Unglück ereignete sich am 24. Mai. Ein Hubschrauber überflog den Spielplatz der Albert-Schweitzer-Schule und sprühte ein Gift gegen den Eichenprozessionsspinner. Mehr als 20 Kinder wurden verletzt, 15 kamen mit Atemproblemen und Hautreizungen ins Krankenhaus.

Die Mitarbeiterin des Ordnungsamtes hatte die Information, dass an diesem Tag gesprüht werde, lediglich auf einem Anrufbeantworter hinterlassen. Der war aber bis zum Einsatz nicht abgehört worden.

Ein Verfahren gegen den Piloten gibt es nicht. Es könne nicht geklärt werden, ob er die Kinder auf dem Schulhof gesehen hat, so die Staatsanwaltschaft.

Ungeklärt bleibt auch, ob die Verletzungen der Schüler durch das Sprühmittel oder die aufgewirbelten Alt-Härchen der Raupen verursacht wurden. Beide verursachen dieselben Symptome.

Der Sprüheinsatz war Ende April in Auftrag gegeben worden. Am 1. Mai wurden die Schutzbestimmungen verschärft. Dann hätte man das Gelände zwölf Stunden nach dem Einsatz das Gelände nur noch in Schutzkleidung betreten dürfen.

Sonntag, 24. November 2013, 12:43 • Verfasst in Dorsten

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