Rettung fürs Weihnachtsgeld

Vest. Weihnachten hält für alle, die wegen Kontopfändungen nur ein mageres Budget verwalten können, ein Präsent bereit: Vom Weihnachtsgeld bleiben bis zu 500 Euro pfändungsfrei im Geldbeutel. „Den Schutz für das Weihnachtsgeld gibt es nur auf einem Pfändungsschutz-Konto (P-Konto)“, so die Verbraucherzentrale NRW. „Doch auch wer ein P-Konto führt, auf dem der Schutz sonst ja (fast) automatisch geht, darf sich nicht in Sicherheit wiegen. Denn der geschützte Sockelbetrag und weitere schon bescheinigte Freibeträge werden in der Regel nicht ausreichen, um das Plus beim Weihnachtsgeld zu sichern“, warnt die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Recklinghausen vor vorweihnachtlicher Sorglosigkeit.

P-Konto-Inhabern rät sie dringend, beim Vollstreckungsgericht oder bei der Vollstreckungsstelle des öffentlichen Gläubigers (z.B. bei einer Pfändung durch das Finanzamt) einen Antrag auf Schutz dieser außerplanmäßigen Zahlung zu stellen. „Denn ist das Geld erst einmal an die Gläubiger gezahlt, lässt sich nichts mehr retten“, gibt die Verbraucherzentrale NRW folgende Tipps:

• Automatischer Schutz: Beim P-Konto ist ein Sockelbetrag von 1.045,04 Euro immer geschützt – zuzüglich weiterer Freibeträge für Unterhaltsverpflichtungen und bestimmter anderer gesetzlich geschützter Gutschriften wie zum Beispiel das Kindergeld. Vorausgesetzt, der Bank liegt eine Bescheinigung des Arbeitgebers, der Familienkasse, des Sozialamts/Jobcenters oder einer Schuldnerberatungsstelle vor, dass es sich um solche geschützten Geldeingänge handelt.

• Schutz nur auf Antrag: Weihnachtsvergütungen bis zur Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens bis 500 Euro, sind unpfändbar (§ 850 a Zivilprozessordnung). Das Weihnachtsgeld muss umgehend beim jeweiligen Vollstreckungsgericht oder der Vollstreckungsstelle separat beantragt werden. Einen Musterbrief hierzu gibt es unter www.vz-nrw.de/weihnachtsgeld-p-konto oder in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW.

Beratung unter www.vz-nrw.de/beratungsstellen.

Hilfestellungen rund ums Thema Schulden und Pfändungsschutz gibt auch der Ratgeber „Geschafft: Schuldenfrei“ der Verbraucherzentrale. 9,90 Euro für Selbstabholer in der Beratungsstelle Recklinghausen, Porto und Versand zuzüglich 2,50. Bestellungen unter 0211/38 09 363 oder per E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de.

Sonntag, 24. November 2013, 12:43 • Verfasst in Vest

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