Bergleute klagen gegen die RAG

Vest. „Niemand fällt ins Bergfreie.“ Ein Spruch, der den Bergleuten auch in der letzten Phase des Bergbaues noch immer Sicherheit signalisiert. In Wirklichkeit ist das Arbeitsverhältnis kompliziert. Jetzt hat die RAG vor dem Landesarbeitsgericht einen Prozess um die Zwangsversetzung von Bergleuten verloren.

Rund 100 wehren sich derzeit gegen ihre Versetzung in das Mitarbeiter-Entwicklungs-Center (MEC). Die Arbeitsgerichte in Gelsenkirchen und Wesel gaben ihnen Recht, in Herne wurden ihre Klagen abgewiesen.

Weil der Bergbau in absehbarer Zeit ausläuft (in Marl bereits 2015) hatten die IGBCE und die RAG einen Tarifvertrag zur Gestaltung sozialverträglicher Maßnahmen vereinbart. Aber sind sie mit dem Arbeitsrecht zu vereinbaren? Ein Dortmunder Anwalt vertritt rund 100 Mandanten, der Schriftverkehr wuchs auf 12.500 Seiten an, es geht um Altersdiskriminierung und um 1,7 Millionen Euro. Je nach Zechenstandort waren bislang drei Arbeitsgerichte zuständig.

Die RAG verlor in Gelsenkirchen und Wesel und hatte Berufung eingelegt.

Das Landesarbeitsgericht urteilte zu Gunsten der Bergleute und kritisierte die Herner Richter. Sie hätten am Sachverhalt vorbei geprüft, berichtet der Dortmunder Anwalt Daniel Kuhlmann. Das Landesarbeitsgericht meint, man könne die Bergleute nicht dazu verpflichten, aktiv an der Auflösung des eigenen Arbeitsverhältnisses mitzuwirken.

Anwalt Kuhlmann geht davon aus, dass die RAG wiederum in Revision gehen wird und das Verfahren am Bundesarbeitsgericht in Erfurt weitergeht.

Sonntag, 17. November 2013, 12:54 • Verfasst in Vest

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