Krankenhaus muss 50.000 Euro zahlen

Dorsten. Das Oberlandesgericht Hamm hat das Dorstener Krankenhaus zu einer Zahlung von 50.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt, weil die Mediziner nicht rechtzeitig einen Neurologen zur Beurteilung einer Computertomographie hinzugezogen hatten – ein Fehler.

Die damals 68-jährige Patientin wurde im August 2002 wegen des Verdachts auf einen Hinterwandinfarkt behandelt, in den nächsten Jahren war sie immer wieder in ärztlicher Behandlung. Im November 2005 fand der Sohn seine Mutter mit einer Halbseitenlähmung vor und lieferte sie bewusstlos im Krankenhaus ab. Kurz vor Weihnachten wurde die Frau entlassen, bis April 2004 weiter behandelt und befand sich bis zu ihrem Tod Ende Juli 2006 in einem Pflegeheim.

Weil die Patientin unter erheblichen Schmerzen gelitten habe, zuletzt unter einer Lähmung der Extremitäten bei vollem Bewusstsein, fordert der Sohn ein Schmerzensgeld von mindestens 250.000 Euro.

Das Krankenhaus argumentierte, die Behandlung habe dem medizinischen Standard entsprochen. So sah das auch das Landgericht Essen und wies die Klage auf der Basis eines Gutachtens ab. Die Behandlung sei nicht fehlerhaft gewesen.

Das Oberlandesgericht holte ein weiteres neurologisches Gutachten ein und gab nun dem Kläger teilweise Recht. Ein Behandlungsfehler könne nicht festgestellt werden, aber es sei ein Fehler gewesen, dass nicht zeitnah ein Facharzt für Neurologie hinzugezogen wurde. Dann hätte man die Patientin auch in eine neurologische Klinik überwiesen und die Behandlung hätte „sehr gute Chancen eines besseren Ergebnisses für die Patientin“ ergeben. Ein „einfacher“, kein grober Fehler des Chefarztes.

Das Gericht verurteilte das Krankenhaus zu einer Schmerzensgeldzahlung von 50.000 Euro, weitergehenden Schadensersatz wies es ab.

Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Samstag, 23. November 2013, 14:37 • Verfasst in Dorsten

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