Anwalt kam nicht zum eigenen Prozess

Marl. Es war ein geräuschloses Ende. Hinter den Kulissen war alles vorbereitet. Der Marler Anwalt für Arzthaftungsrecht, Stefan H., erschien gar nicht erst vor Gericht. Ein Jahr auf Bewährung und 30.000 Euro Geldstrafe gab es für Untreue, Gebührenübererhebung und Betrug. Er nehme das Urteil an, ließ der Angeklagte dem Gericht telefonisch ausrichten.

Ein Dutzend Plätze waren im Amtsgericht Marl für die Presse reserviert, zwei waren besetzt. Im Zuschauerraum eine Handvoll Zuhörer, Betroffene, die ihrem Ex-Anwalt in die Augen schauen wollten.

Sie beklagten hohe Vorauszahlungen und horrende Anwaltsgebühren. Der Anwalt war bereits verurteilt worden, Gelder zurückzuzahlen. Jetzt ging es vor dem erweiterten Schöffengericht um mehr, um ein Strafverfahren. Fünf Fälle wurden dem Anwalt zur Last gelegt. Die Zuhörer winkten ab: Es gebe viel mehr Beschwerden.

Was da in der Vergangenheit abgelaufen ist und wie – das wurde nicht öffentlich. Der Angeklagte war nicht erschienen. Richter Michael Brechler erhielt von der Anwältin des Angeklagten einen Ordner: Stefan H. hatte fünfstellige Beträge inzwischen überwiesen, der Schaden ist wieder gutgemacht. Übrig blieben noch zwei Vorwürfe und die ließen sich mit einem Strafbefehl regulieren – dafür braucht man den Angeklagten nicht.

Oberstaatsanwältin Anette Milk war auf die Situation vorbereitet und forderte insgesamt eine einjährige Strafe (vier Jahre zur Bewährung) und 30.000 Euro Geldbuße (in zehn Raten). Dem entsprach das Amtsgericht. Seine Zulassung als Anwalt hat Ralf H. bereits zurückgegeben.

Kaum eine Stunde hatte das Verfahren gedauert, einschließlich einer halbstündigen Beratung des Gerichtes. Die Zuhörer waren enttäuscht. Schließlich waren zunächst vier Verhandlungstage angesetzt worden.

Der Anwalt war offenbar gut beraten und sorgte für einen unauffälligen Prozess. Ganz anders als bisher. Da liebte er den öffentlichen Auftritt.

Samstag, 24. August 2013, 14:59 • Verfasst in Vest

Keine Kommentare


Einen Kommentar hinterlassen

Sie müssen eingeloggt sein um einen Kommentar zu hinterlassen.