Erst einmal ein Gutachten

Marl. Die Denkmalbehörden haben mit der Entscheidung, das Rathaus unter Denkmalschutz zu stellen, keine Eile. Marl kann erst einmal alle Fakten zusammentragen, bewerten und intensiv abwägen.

Das ist das Ergebnis eines Gesprächs, zu dem Bürgermeister Werner Arndt jetzt Vertreter der Ratsfraktionen, des Kreises Recklinghausen als Obere Denkmalbehörde sowie Dr. Matthias Konegen, Referent für Baudenkmalschutz und Baudenkmalpflege vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW, eingeladen hat.

Der Rat der Stadt Marl hatte im März eine Unterschutzstellung des Rathauskomplexes mit breiter Mehrheit abgelehnt. Vorausgegangen war ein seit dem Jahr 2009 andauernder Prozess, in dem der Landschaftsverband Westfalen-Lippe mit ausführlicher Begründung die Notwendigkeit der Unterschutzstellung des Rathauses dokumentierte.

Während das Denkmalschutzgesetz NRW ausschließlich den künstlerischen, historischen oder sonstigen „Wert“ eines Gebäudes abhebt, sorgen sich die Politiker vor allem um die Optik und die bereits vorgenommenen baulichen Änderungen sowie die Auflagen des Denkmalschutzes (Einschränkungen in der Nutzung und Mehrkosten bei der Sanierung).

Für die Denkmalbehörden spielen ästhetische oder finanzielle Aspekte keine Rolle. Aspekte der Instandhaltung, der Nutzung oder des Umfeldes würden erst in der zweiten Verfahrensstufe nach der Eintragung des Rathauskomplexes in die Denkmalliste erfolgen. Dabei könnten Änderungen oder auch ein Abriss einzelner Ensembleteile notwendig und erlaubt werden. Das soll bis Anfang 2014 geklärt werden.

Aussagen zu Art, Umfang und Kosten der geplanten Rathaussanierung soll ein ausführliches Gutachten liefern, das noch in diesem Monat in Auftrag gegeben wird.

Montag, 29. Juli 2013, 9:24 • Verfasst in Marl

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