Tiere dürfen nicht ausgesetzt werden
Vest. Mit der Urlaubszeit beginnt jedes Jahr wieder die Zeit, in der Haustiere ausgesetzt werden. „Tiere vor die Tür zu setzen, an Autobahn-Raststätten oder an anderen Stellen zurückzulassen ist kein Kavaliersdelikt. Ganz abgesehen davon, dass es zum Schaden der Tiere ist, handelt es sich dabei auch um eine Ordungswidrigkeit nach dem Tierschutzgesetz“, erklärt Alexandra Gräser vom Veterinäramt des Kreises Recklinghausen. Entsprechend gehen die Fachleute der Kreisverwaltung auch Hinweisen auf den jeweiligen Halter nach und versuchen, selbigen zu ermitteln – unabhängig vom Fundort der Tiere. Anschließend wird ein Verfahren eingeleitet, das mit zum Teil erheblichen Kosten für den Tierhalter verbunden sein kann. Deshalb empfiehlt Alexandra Gräser: „Es gibt einige Tierpensionen, und auch Tierheime bieten – bei freien Kapazitäten – die Möglichkeit, Tiere als „Pensionstiere“ aufzunehmen.“
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