Der Mai kommt

Bild: Eine Birke, mit bunten Bändern geschmückt, begrüßt den Monat Mai. Foto: Stephan Sühling/Fotolia

Vest. Endlich ist es so weit: Kurz bevor der vielbesungene Mai antritt, wärmt schon mal die Sonne die Stimmung vor. Damit beim Reinfeiern in den Wonnemonat niemand frieren muss. Der Auftakt zum neuen Monat ist zugleich mit vielerlei Traditionen verbunden, nicht alle haben in dieser Region schon festen Fuß gefasst. Worüber die Feiernden sich nicht den Kopf zerbrechen: So mancher Spaß findet in einer juristischen Grauzone statt.

Viele Vereine machen ein großes Fest daraus, zum 1. Mai einen Maibaum auf einem zentralen Platz aufzustellen. Groß und bunt soll er sein. Andere machen sich einen Spaß daraus, einen Maibaum der Nachbarn heimlich zu stibitzen, um ihn gegen eine Auslöse (zum Beispiel von Bier) wieder herzugeben.

Aber in den Spaß mischt sich auch Ärger und schließlich die Frage, ob das denn alles rechtens ist. „Bei dem Maibaum der Nachbargemeinde handelt es sich um einen fremden Gegenstand, in der Regel besteht nicht die Absicht, den Maibaum dauerhaft zu stehlen“, erläutert der Roland Rechtsschutz. Und so führt das nur selten zu ernsthaften rechtlichen Konsequenzen. Probleme gibt es, wenn eine angesägte Birke durch eine Windböe auf ein Auto stürzt oder gar Menschen zu Schaden kommen.

Eine andere Tradition ist, kleine Birken mit bunten Kreppbändern zu schmücken und diese in der Nacht zum 1. Mai der Liebsten unter das Fenster zu stellen. Schon das unerlaubte Betreten eines fremden Grundstücks kann als Hausfriedensbruch gesehen werden. Entstehen durch die Aktion Schäden am Haus, muss der Verursacher diese finanziell entschädigen.

Anders als im Osten Deutschlands gibt es bei uns keine Maifeuer. Der Feuerbrauch wird hier mit dem Osterfest verbunden.

Zwar werden gelegentlich Maiköniginnen gewählt, doch der Versteigerungsbrauch findet bei uns kaum Anhänger. Dabei werden Frauen meistbietend für einen Tanz oder ein Abendessen versteigert, der Erlös kommt oft einem gemeinnützigen Zweck zugute. Der Brauch sei strafrechtlich ohne Bedeutung, sagt der Roland Rechtsschutz, solange die Frauen mit der Versteigerung einverstanden sind. Und davon könne man im Rahmen der Tradition ausgehen.

Dienstag, 30. April 2013, 9:04 • Verfasst in Vest

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