Sexsteuer nicht rückwirkend


Dorsten. Sexsteuer ja – aber so nicht! Die Stadt Dorsten muss einem Bordellbetreiber mehrere tausend Euro zurückzahlen, weil sie die Steuer im Juni 2010 rückwirkend ab Jahresbeginn erhoben hatte. Das Oberverwaltungsgericht Münster verwarf das Argument der Stadt, das NRW-Finanzministerium habe doch die Steuer nachträglich genehmigt.

Im Juni 2012 hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen der Stadt noch Recht gegeben. Dorsten kassiert für jeden Veranstaltungstag und für jede angefangene zehn Quadratmeter drei Euro. Letztes Jahr kamen damit 43.000 Euro zusammen. In Dorsten sind drei Betriebe Sex-steuerpflichtig.

Donnerstag, 28. Februar 2013, 9:27 • Verfasst in Dorsten

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