Neues Jahr, neue Regeln

Am 19. Januar tritt die EU-Richtlinie für die Führerscheinklassen in Kraft. Es geht um Krafträder und das Fahren mit Anhängern. Das gilt aber nur für neue Führerscheine. Außerdem müssen Führerscheine künftig alle 15 Jahre erneuert werden.

Im Februar soll das Patientenrechtegesetz in Kraft treten: Patienten dürfen alle Unterlagen zur Behandlung sehen, und auf beantragte Leistungen müssen die Krankenkassen nun binnen drei Wochen reagieren.

Ab 1. Mai tritt das erweiterte Nichtraucherschutz-Gesetz in Kraft. Kein Rauchen mehr in Gaststätten, öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Veranstaltungen. Nicht einmal auf traditionellen Volksfesten.

Im Mai gibt es neue 5-Euro-Scheine. Der Unterschied: Die neuen Scheine zeigen im Wasserzeichen und im Hologramm ein Porträt der mythologischen Europa. Die Wertzahl glänzt nun smaragden.

Am 1. Juni endet die Abzocke bei den Telefon-Warteschleifen (0900, 0180). Seit September müssen schon die ersten zwei Minuten kostenlos sein. Vorsicht: Die Regelung gilt nicht für Nummern mit Ortsvorwahl oder Mobilfunknummern.

Ab dem 1. August haben Eltern mit einem Kind unter drei Jahren einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kita oder bei einer Tagesmutter. Außerdem gibt es Betreuungsgeld (für Kinder, die ab diesem Stichtag geboren werde), es wird 22 Monate gezahlt.

Im Laufe des Jahres (der genaue Zeitpunkt steht noch nicht fest) bietet das Bundeskartellamt einen neuen Service an: Benzinpreise können in Echtzeit verglichen werden. Die Tankstellen melden jede Preisänderung an eine Markttransparenz-Stelle. Darauf können die Bürger zugreifen (mit Computer oder Smartphone).

Samstag, 19. Januar 2013, 14:46 • Verfasst in Verschiedenes

Keine Kommentare


Einen Kommentar hinterlassen

Sie müssen eingeloggt sein um einen Kommentar zu hinterlassen.