„Aufklärung“ erregte den Familienvater

Dorsten/Marl/Essen. Für Jürgen Friedrich M. (heute 47) waren es „Aufklärungsgespräche“, für das Landgericht Essen war die Grenze zum sexuellen Missbrauch von Kindern überschritten. Es verurteilte den dreifachen Familienvater zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe.

Was sich zwischen 2007 und 2009 ereignete, hört sich zunächst wie ein nettes Familienleben an. Der Dorstener zog in den Herbstferien 2007 mit seinen Söhnen zum Wandern in die Alpen, ein „Männerurlaub“ sollte es sein. Einer mit Aufklärungsgesprächen. So wie es sie schon zu Hause in Dorsten gegeben hatte, ohne Wissen seiner Frau.

Dazu gehörte auch die Darstellung sexueller Erregung, die sich die 12 und 14 Jahre alten Jungen am Körper ihres Vaters ansehen konnten.

Auch seine Tochter hatte er „aufgeklärt“ – und sich dabei erregt, wie er vor Gericht schließlich zugab. Er habe wohl Schwierigkeiten, wenn ihm Kinder so nahe kommen, bekannte er. Ein problematisches Eingeständnis, denn der 47-jährige (der heute getrennt von seiner Familie in Marl lebt) war auch in der Jugendarbeit einer freikirchlichen Gemeinde engagiert. Was zum grundsoliden Image gehörte: kaufmännischer Angestellter in einem großen Unternehmen, Besitzer einer Haushälfte.

Aber sein Leben hatte auch eine Schattenseite. 2008 brachte er seine neunjährige Tochter dazu, ihm beim gemeinsamen Kuscheln im Intimbereiach zu berühren.

Ein Jahr später wurde das Kind Opfer einer Gangsters, der das Mädchen auf dem Schulweg überfliel, missbrauchte und mit dem Handy fotografierte (Strafe: Acht Jahre Haft, Sicherungsverwahrung).

Zwei Jahre später nutzte der Familienvater die Abwesenheit seiner Frau, um seine Tochter wieder in ein „Aufklärungsgespräch“ zu verwickeln. Weil das Kind das in einem Brief an die Mutter beschrieb, kam es zur Anzeige. Auch die beiden Söhne belasteten ihren Vater.

Vier Jahre und drei Monate Haft forderte die Staatsanwältin, sein Verteidiger hielt eine Bewährungsstrafe für angemessen. Dem folgte das Gericht, die Übergriffe lägen am unteren Rand von Sexualtaten. Seine Sexualtherapie muss der Mann weiterführen, die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist ihm untersagt.

Montag, 16. Juli 2012, 9:54 • Verfasst in Vest

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