Aus dem Krankenhaus in den Tod gestürzt

Marl/Voerde/Wesel. Ein Schmerzensgeld in Höhe von 75.000 bekommt eine Witwe, deren Mann verwirrt aus dem Fenster eines Krankenhauses in den Tod gesprungen war. Eine noch seltene Entscheidung, die der Marler Arzthaftungsexperte Stefan Hermann (46) jetzt vor dem Landgericht Duisburg durchsetzen konnte.

Denn während es nahezu überall in Europa ein solches Angehörigenschmerzensgeld gibt, ist es in Deutschland noch umstritten.

Was war geschehen? Im November 2005 stürzte der Duisburger mit dem Fahrrad, schlug mit dem Kopf auf und erlitt eine Sauerstoffunterversorgung des Gehirns. Diese führte zu Verwirrtheitszuständen und Desorientierung, so dass er in einem Weseler Krankenhaus unter besonderer Beobachtung stand.

Als er in einem Anfall starker Verwirrtheit lautstark verlangte, ihn nach Hause zu lassen, öffnete eine Stationsschwester ein Fenster, um ihn zu „überzeugen“, dass das Wetter viel zu schlecht sei, um nach draußen zu gehen.

„Als mein Mann das geöffnete Fenster sah, dachte er wohl, er solle dort heraus“, erinnert sich fassungslos die Witwe.

Denn der stieg auf einen Stuhl, dann auf einen Tisch und schließlich auf den Fenstersims. Von dort stürzte er acht Meter in die Tiefe, kopfüber in eine Baugrube und verstarb (das Sonntagsblatt berichtete).

„Da er sofort tot war, konnte für ihn nur ein geringes Schmerzensgeld beansprucht werden. Der Löwenanteil des durchgesetzten Betrages entfällt daher auf die Ansprüche der Witwe“, erklärt Hermann. Dies sei ein großer Schritt in eine gerechte Entschädigungspraxis, ist der Patientenanwalt überzeugt. „Auch wenn das Geld meinen Mann nicht wieder lebendig macht, so zeigt es doch, dass mein eigenes Leid berücksichtigt wurde“, so die Witwe. Ein Lichtblick für alle, denen ein geliebter Mensch genommen wird.

Sonntag, 25. März 2012, 13:31 • Verfasst in Vest

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