Elektronische Lohnsteuerkarte verschiebt sich

Vest. Die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der vom Finanzamt ausgestellten Ersatzbescheinigung 2011 gelten auch für 2012, teilen die Finanzämter mit.

Was ist zu tun, wenn die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte oder der Ersatzbescheinigung nicht mehr aktuell sind?

Dann muss der Arbeitnehmer diese beim Finanzamt ändern lassen. Er erhält dort einen Ausdruck der geänderten Lohnsteuerabzugsmerkmale oder eine neue Ersatzbescheinigung.

Wie wird der Arbeitgeber über Änderungen ab 2012 informiert?

Die Finanzämter empfehlen:

Grundsätzlich kann das im Herbst 2011 versandte Informationsschreiben des Finanzamts dem Arbeitgeber des ersten Dienstverhältnisses vorgelegt werden.

Stimmen diese Angaben nicht oder soll ab 2012 ein neu beantragter Freibetrag berücksichtigt werden, sollte dem Arbeitgeber des ersten Dienstverhältnisses ein Ausdruck der ab 2012 gültigen ELStAM vorgelegt werden.

Dem Bürger entstehen keine Nachteile. Sofern in 2012 ein unzutreffender Lohnsteuerabzug vorgenommen wurde, kann dies im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2012 korrigiert werden. Mit Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2012 wird der zutreffende Steuerbetrag berechnet und ggf. zuviel einbehaltene Lohnsteuer erstattet.

Für alle Berufseinsteiger stellt das Finanzamt bis zum Start des elektronischen Verfahrens – wie bisher - eine Ersatzbescheinigung aus. Diese ist dem Arbeitgeber vorzulegen.

Infos:

www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/20111202-Die-elektronische-Lohnsteuerkarte-startet-spaeter.html

Montag, 26. Dezember 2011, 10:40 • Verfasst in Vest

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