Straßenstrich: Bezirksregierung erlässt Sperrbezirk


Die Karte zeigt den von der Bezirksregierung erlassenen Sperrbezirk. Abgesehen von dem bewohnten Teil Scherlebeck auf Hertener Gebiet ist nun eine große fast menschenleere Fläche vor Straßenprostitution geschützt…

Herten/Marl/Recklinghausen. Die Bezirksregierung Münster hat dem Antrag der Städte Marl, Herten und Recklinghausen auf eine Sperrgebietsverordnung im Städtedreieck an der Bundesstraße 225 zugestimmt. Die Verordnung gilt vom 8. Oktober 2011 bis zum 31. Dezember 2014.

Letztendlich, so Marls Bürgermeister Werner Arndt, hätte es keine andere Möglichkeit mehr für die Situation an der B225 gegeben. „Auch weil sich in der Nähe ein Kindergarten (Anm. der Redaktion: Fast zwei Kilometer entfernt) und zahlreiche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung anbieten, war die Situation aus unserer Sicht zu keiner Zeit zufriedenstellend“.

Ab dem 8. Oktober ist es „zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes verboten, innerhalb der festgelegten Bezirke der Straßenprostitution nachzugehen“, heißt es in der Verordnung der Bezirksregierung.

„Wir sind froh, dass die Bezirksregierung den Sperrbezirk nahezu so erlassen hat, wie wir ihn mit den drei Städten beantragt haben“, sagt kommentiere Recklinghausens Bürgermeister Wolfgang Pantförder den Erlass.

Dienstag, 27. September 2011, 19:25 • Verfasst in Vest

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