Leistungen nach dem Bildungspaket


Vest. Das Bildungspaket wird erfreulicher Weise von immer mehr Menschen in Anspruch genommen. Aber es könnten noch deutlich mehr sein. Wichtig ist, dass die Leistungen einzeln und für jeden Bewilligungsabschnitt neu beantragt werden müssen. Und: Die Leistungen können nur ab dem Monat bewilligt werden, in dem der Antrag gestellt worden ist. Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Familien, die auch Anspruch auf  Leistungen nach dem SGB II haben. Sie können diese Ansprüche beim Jobcenter geltend machen. Bezieher von Kinderzuschlag, Wohngeld und SGB-XII-Leistungen haben ebenfalls Anspruch auf derartige Leistungen. Sie müssen die Anträge bei ihrer Kommune stellen.

Mittwoch, 31. August 2011, 10:00 • Verfasst in Vest

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