Dem Freier mit der Eisenstange gedroht

Marl. 54 Monate Haft für einen 62-jährigen Marler. Das ist das Urteil des Landgerichts Essen für einen Raubüberfall auf dem Essener Straßenstrich (das Sonntagsblatt berichtete).

Der Vorfall ist inzwischen mehr als vier Jahre alt und die 27-jährige Ehefrau des Marlers wurde inzwischen ebenfalls zu einer viereinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt. Beinahe hätte es auch jetzt noch kein Urteil gegeben: Der Angeklagte hatte sich einen Tag zuvor wegen Selbstmordgefahr in die Hertener Psychiatrie begeben. Das Gericht musste erst nachforschen und ließ ihn dann mit Hilfe der Polizei vorführen.

Auch dann ging es noch nicht sofort los, zunächst gab es ein längeres Rechtsgespräch (ohne Öffentlichkeit). Dann entschloss sich der mehrfach vorbestrafte Marler zu einem Geständnis.

Er hatte im Dezember 2006 seine drogensüchtige Frau zum Essener Straßenstrich gebracht mit dem Plan, einen Freier auszurauben. Während seine Frau und der Freier zusammensaßen, tauchte der Ehemann am Auto auf und drohte mit einer Eisenstange. Der Freier sprang darauf aus dem Wagen, der Maler nahm ihm das Portemonnaie mit 150 Euro Bargeld ab.

Strafmildernd wirkte sich das (späte) Geständnis aus, strafverschärfend das geplante Vorgehen zusammen mit der Ehefrau.

Tuesday, 19. April 2011, 15:37 • Verfasst in Vest

1 Kommentar:

hau26hau schrieb,

Comment • 19. April 2011 @ 20:42

“Rechtsgespräche” kennt die Strafverfahrensordnung nicht. Gemäß § 212 StPO können - ohne die Schöffen, da außerhalb der Hauptverhandlung - Erörterungen mit dem Ziel einer Verständigung auf einen engeren Strafrahmen (§ 257c StPO) geführt werden. - Besser wäre ein Tat- oder Schuldinterlokut, das der deutsche Gesetzgeber aber leider nicht ermöglicht.


Leave a comment

Sie müssen eingeloggt sein um einen Kommentar zu hinterlassen.

Konnte keine Verbindung zur Datenbank herstellen