Ex-Hundehändler bleibt nur Angestellter

Dorsten. Eine Niederlage und einen kleinen Erfolg gab es für einen Dorstener Hundehändler vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Er bekam keine Handels-Genehmigung (sondern muss als Angestellter seiner Frau weiter machen). Andererseits wurde eine Klage des Tierschutzvereins Groß-Dortmund gegen den Dorstener Handel abgewiesen: keine Klageberechtigung.

Vor zwölf Jahren hatte der Altendorf-Ulfkotter die Genehmigung zum Halten und Handel mit Hunden noch erhalten. Doch schon bald kam Kritik an seiner Arbeitsweise auf: 2002 gab es eine Durchsuchung, 2004 die Vorwürfe: Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, unlauterer Wettbewerb, Betrug. Es folgten Prozesse vor dem Amtsgericht Dorsten, dem Landgericht Essen, dem Oberlandesgericht Hamm – und schließlich wieder vor dem Amtsgericht Dorsten. Hier erhielt er 2009 eine elfmonatige Haftstrafe, die zur Folge hatte, dass ihm auch die Handelserlaubnis entzogen wurde.

Vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wollte er die nun zurück erstreiten. Die Vorfälle seien sieben Jahre alt und in Wirklichkeit führe er doch die Geschäfte, für die seine Frau ihren Namen hergab. Trotz positiver Auskünfte des Kreis-Veterinäramtes blieb das Gericht dabei: Es gibt keine Erlaubnis, erst müsse er fünf straffreie Jahre nach der Verurteilung (2009) nachweisen.

Der Tierschutzverein Groß-Dortmund wollte in einem weiteren Verfahren vor dem Verwaltungsgericht erreichen, dass nun auch der Ehefrau die Tierhaltung- und Handel-Erlaubnis entzogen werde – wegen der „tierschutzwidriger Verhältnisse" auf dem Hof.

Doch das Gericht kam gar nicht bis zu diesem Punkt. Die Klage ist nicht zulässig, weil der Verein als Organisation gar nicht klagen könne.

Der Tierschutzverein kündigte an, vor das Oberverwaltungsgericht Münster ziehen zu wollen. Dorthin kann auch der abgewiesene (angestellte) Hundehändler ziehen.

Samstag, 31. Juli 2010, 14:39 • Verfasst in Dorsten

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