RAG lässt seinen Zulieferer hängen

Vest. Die RAG, eines der mächtigsten Unternehmen im Revier betreibt, macht Druck in der Region. Hamacher, ein über 100 Jahre bestehendes Unternehmen, sieht sich nach jahrzehntelanger Zusammenarbeit willkürlich im Rahmen der Neuvergabe hintergangen. Es geht um die Lieferung von zehn Kilometer stählerne Rohren, eine undurchsichtige Ausschreibung und einen Prozess, den die RAG inzwischen verloren hat.

„Wir haben gewonnen und die RAG macht immer noch was sie will“, schüttelt Dr. Bernd Füsser ungläubig den Kopf. Er ist Geschäftsführer des Unternehmens in Bochum. Man baut u.a. Hochdruckrohre für die Bewegung der Ausbauschilde, für Wasser-Pumpen, für den Transport von Beton. Das sind die Eckpunkte der Vergangenheit.

Die Gegenwart wird von Juristen dirigiert. Irritiert bemerkten die Bochumer, dass 2009 nur ein Bruchteil der vereinbarten Rohre abgenommen wurde, obwohl ein konkreter Bedarf von der RAG benannt worden war. Woher kam der große Rest, die Fördermenge des Bergbaus hatte sich doch nicht geändert? Das bestritt die RAG vor Gericht nicht, verwies nur pauschal auf ihre Stilllegungsmaßnahmen.

Dann kam die neue Ausschreibung für 2009 mit einem Volumen von rd. 3,5 Mio Euro und der Bergbauzulieferer sah immer mehr Ungereimtheiten im Verfahren. Anwälte nahmen sich der Problematik an.

Für die RAG gab es nun vor der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg eine schwere Niederlage und mehrere kräftige Rüffel: die gesetzlich geforderte Gleichbehandlung der Bieter wurde massiv verletzt, Angebote wurden unzulässig nachträglich ergänzt und verändert, die Entscheidung der RAG zur Auftragsvergabe war willkürlich, das Verfahren habe „eklatante Dokumentationsmängel“, Angaben in der vom Einkauf der RAG geführten Dokumentation des Verfahrens waren nichtssagend, Daten standen in keinem Zusammenhang mit den Terminen im Verfahren usw.

Fazit des Gerichts in seinem rechtskräftigen Urteil: Das Verhalten des Einkaufs der RAG, den RAG-Vorstand Eikhoff noch vor wenigen Tagen öffentlich als international gut aufgestellten Dienstleister mit entsprechendem Know-How angepriesen hat, entspricht in keiner Weise den gesetzlichen Anforderungen. Das Angebot des Mitbewerbers (der den Auftrag nach Vorstellung der RAG erhalten sollte) muss zwingend ausgeschlossen werden, so die Vergabekammer Arnsberg. Die Konsequenz, die die RAG daraus zieht: Sie startet die gesamte Ausschreibung neu.

Das Zulieferunternehmen ist schockiert. Und woher die RAG in der Zwischenzeit die benötigten Rohre für den täglichen Betrieb ihrer Berkwerke herholt, ist ihm auch mehr als schleierhaft.

Mittwoch, 28. April 2010, 9:49 • Verfasst in Vest

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