Kreis verbietet Landwirt die Haltung von Kühen

Dorsten. Wegen tierschutzwidriger Haltung von Rindern hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einem 57-jährigen Bauern aus Dorsten die Haltung von Rindern untersagt. Außerdem wurde er bereits wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt.

Den unwürdigen Zustand, in dem sich die 29 Tiere auf seinem Hof befanden, lastete der Dorstener den Behörden an. Die hätten ihn gezwungen, einen Wasserfilter auf seinem Hof einzubauen. Und deshalb habe er kein Geld gehabt, um das Stallgebäude in Stand zu setzen, in dem das Veterinäramt die Kühe gefunden hatte: Nass unter einem kaputten Dach und in tiefem Schlamm. Drei Tiere mussten sofort geschlachtet werden.

Überzogen, meinte der Landwirt, kein Tier sei in Lebensgefahr gewesen. Was ihn viel mehr aufregte: Wie waren die Veterinäre des Kreises einfach auf seinen Hof und in den Stall gekommen?

Was sie dort sahen, hatte mehrfache Auswirkungen für den Dorstener: Erst wurden ihm die Rinder weggenommen, dann erhielt er ein Haltungsverbot und schließlich auch noch den Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.

Und jetzt hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass das Haltungsverbot Bestand hat. Die Klage des Landwirtes wurde abgewiesen.

Dienstag, 27. April 2010, 11:03 • Verfasst in Dorsten

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