Amtsgericht fand keine Beweise für Bereicherung


Marl. Vor einem Jahr hatte Bürgermeisterkandidat Siegfried Schönfeld (Bündnis 90/Grüne) heftig gegen Bürgermeisterkandidat Johannes Westermann (Wählergemeinschaft Grüne) gestänkert. Jetzt muss er seiner damaligen E-Mail (41 Empfänger) eine neue hinterherschicken und seine Behauptung widerrufen. Das Amtsgericht Marl hat ihn dazu verurteilt.

Es geht um die Behauptung, Westermann hätte sein Ratsmandat dazu benutzt, sich persönlich zu bereichern, weil er Freikarten von der Stadtverwaltung erhalte. Doch Schönfeld konnte dafür keine Beweise vorlegen, die Theaterreferentin der Stadt widersprach dem.

Tatsächlich bekamen die Marler Ratsmitglieder bis Ende 2006 Theater-Freikarten, im November wurde das abgeschafft. Doch ausgerechnet Johannes Westermann wurde nachgesagt, er werde weiterhin versorgt.

Westermann ist in Sachen Kultur besonders sensibel. Seit Jahren kämpft er gegen jeden Hauch von Versuch, den Kulturetat zu schmälern. Und er redet nicht nur. Der passionierte Autogrammsammler ist auch selber bei den Kulturveranstaltungen und darf sich deshalb auch gelegentliche bissige Bemerkungen erlauben, wie gering das Engagement mancher Kulturpolitiker über Worte hinaus ist.

Als Siegfried Schönfeld im Februar 2009 in einer E-Mail behauptete, Westermann nutze sein Ratsmandat, um sich persönlich zu bereichern und Verwaltungsmitarbeiter seien darin verstrickt, war das für ihn zu viel. Statt der Aufforderung nachzukommen, die Konsequenzen zu ziehen, der Stadt den Schaden zu ersetzen und das Ratsmandat zurückzugeben, ging Westermann vor Gericht.

Das Amtsgericht Marl sah die Behauptungen von Schönfeld als nicht bewiesen, Aussagen von Zeugen schienen „emotional sehr von dem Bedürfnis einer Benachteiligung des Klägers gefärbt zu sein“.

Jetzt muss Schönfelder seine Behauptung widerrufen. Bei Wiederholung droht ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro.

Dienstag, 23. März 2010, 11:30 • Verfasst in Marl

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