Weitere Niederlage für E.ON-Kraftwerk Datteln
Datteln. Beim Bau des milliardenteuren Steinkohlekraftwerks Datteln hat der Energiekonzern E.ON eine weitere juristische Niederlage erlitten.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies eine Beschwerde von E.ON und der Stadt Datteln zurück. Sie wollten gegen die Nichtzulassung einer Beschwerde gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vorgehen. Dieses hatte den Bebauungsplan für das Projekt aufgehoben. Mit der Entscheidung der Leipziger Richter ist das OVG-Urteil nun rechtskräftig.
Der Kraftwerksbau ist damit akut gefährdet. Die Landesregierung bringt derzeit eine Änderung gesetzlicher Vorgaben auf den Weg. Sie will neue planungsrechtliche Grundlagen für den Bau des Kraftwerks schaffen und damit die von den Gerichten monierten Punkte „heilen“.
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