St. Sixtus-Hospital wehrt sich gegen Vorwürfe


Haltern. (eib). Die Leberpunktion an einer 38-jährigen Halternerin sei nicht „misslungen“ wehrt sich das Halterner St.-Sixtus-Hospital gegen eine Klage ihrer Patientin Andrea D. (Sonntagsblatt vom 22. Februar 2010 „Nach Spritze im Rollstuhl“). Die hatte über den Marler Patientenanwalt Stefan Hermann eine Schmerzensgeldklage gegen das Krankenhaus eingereicht.

Bei der Leberpunktion vor einem Jahr habe sich „bedauerlicherweise eine seltene Komplikation dieses Eingriffes ergeben“. Diese führte zu einer Flüssigkeitsansammlung und zu einer „operativen Revision“, so Rechtsanwältin Dr. Regine Cramer, die das Krankenhaus vertritt.

Die Periduralanästhesie (PDA) sei „weder überflüssig noch behandlungsfehlerhaft“ gewesen. Sie hatte das Ziel, die Schmerzbelastung der Klägerin zu reduzieren und die Darmtätigkeit anzuregen. Nachdem der Katheter gezogen war, habe sich die Patientin zwei Tage normal bewegt, „bevor sich Lähmungserscheinungen einstellten, deren Ursache jedoch völlig unklar ist“.

Falsch sei die Aussage des Klägeranwaltes, dass die Querschnittslähmung durch unabhängige Ärzte bescheinigt wurde. Nur eine „deutlich herabgesetzte motorische und sensible Schwäche der Beine“ habe eine Klinik festgestellt.

Während Anwalt Hermann von einem „Gesamtschaden“ von 600.000 Euro spricht, verweist die Anwältin der Klinik, Dr. Cramer, darauf, dass das Gericht ein „Schmerzensgeld“ von 150.000 Euro festgelegt hat.

Sonntag, 28. Februar 2010, 12:09 • Verfasst in Vest

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