Prozess um altes Handy: Geraubt oder geschenkt


Dorsten. Am Ende war vor dem Landgericht Essen nichts mehr übrig geblieben von dem Vorwurf der schweren räuberischen Erpressung. Statt einer möglichen Haftstrafe von mindestens fünf Jahren gab es Freispruch. Die Aussagen des Opfers waren verwaschen.

Der Vorwurf (das Sonntagsblatt berichtete): Am Abend des 23. September 2009 soll der Angeklagte, ein 32-jähriger Dorstener, zusammen mit einem Freund in der Wohnung seines ehemaligen Arbeitskollegen gewesen sein. Dort soll er nach dem Handy des Gastgebers gegriffen haben. Und als dieser das Gerät wegnehmen sollte, habe der Dorstener sein Messer gezogen.

Der Angeklagte stellte den Verlauf anders da. Da soll der Gastgeber ihm das Handy als Geschenk angeboten haben. Es sei kaputt und er würde es sonst wegwerfen. Der Begleiter des Angeklagten bestätigte diese Version. Das Gericht fasste zusammen: Für eine Verurteilung reichten die Aussagen nicht aus.

Allerdings war der 32-Jährige nicht zum ersten Mal in merkwürdige Geschichten verwickelt. Mit einer Verfahrenseinstellung war bereits ein Verfahren geendet, als der Angeklagte (übrigens mit demselben Begleiter) angeblich von einem Wohnungsinhaber mit 30 Euro zum Bierholen geschickt worden war. Bei der Rückkehr habe der dann die Wohnung nicht mehr geöffnet. Auch hier mangelte es an Beweisen für eine räuberische Erpressung.

Samstag, 27. Februar 2010, 11:09 • Verfasst in Dorsten

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