Nach Betäubungsspritze ein Leben im Rollstuhl


Haltern. Wenn Andrea D. an die letzte Woche zurückdenkt, dann ist sie nur noch traurig. Die lebenslustige Frau ist von allen Aktivitäten ausgeschlossen. Sie ist von der Hüfte an querschnittsgelähmt und sitzt im Rollstuhl, seit sie in einem Krankenhaus im Kreis eine Betäubungsspritze erhielt.

Ihr Leben wurde von einem auf den anderen Moment auf den Kopf gestellt. „Ich hatte zehn Kilogramm abgenommen und ständig Bauchschmerzen. Im Krankenhaus wurde ich aber erst gar nicht behandelt. Und dann falsch“, beklagt die Haltenerin.

Nach einer misslungenen Leberbiopsie musste sie notoperiert werden, erst hier wurde ein Darmverschluss festgestellt. Zu diesem Zeitpunkt lag sie bereits drei Wochen im Krankenhaus. Um den Darm wieder in Schwung zu bringen, setzten die Ärzte eine Betäubung, eine Periduralanästhesie (PDA). Seit dem sitzt sie im Rollstuhl.

„Die PDA war überflüssig, jedenfalls falsch gesetzt“, meint der Marler Arzthaftungsexperte Stefan Hermann, der jetzt Klage eingereicht hat. Das Gericht hat in einem ersten Schritt einen Schaden von rund 600.000 Euro bestätigt (LG Essen 1 O 179/09). Ob dieser auf einen Behandlungsfehler zurück zu führen ist, soll jetzt ein Sachverständiger prüfen.

Verärgert sind Patientenanwalt und Patientin über die Reaktion des Krankenhauses: „Obwohl die Querschnittslähmung durch unabhängige Ärzte eindeutig bescheinigt wurde, wird behauptet, meine Mandantin könne wieder aufstehen und laufen, wenn sie es nur wolle. Das ist unfassbar!“, entrüstet sich Stefan Hermann.

Mittwoch, 24. Februar 2010, 10:59 • Verfasst in Haltern

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