Widerstand war für Angeklagten nicht erkennbar


Marl. Es war kein Sex gegen ihren Willen, es war ein einvernehmlicher Geschlechtsverkehr zwischen einer 24-jährigen Marlerin, einem 32-jährigen Gelsenkirchener und einem 43-jährigen Bochumer (der bis zu dem Tag mehrere Jahre Haft hinter sich gebracht hatte). Das Urteil des Landgerichts Essen: Freispruch für die beiden Männer.

Die Marlerin hatte ausgesagt, sie sei am 6. November von den beiden in ihrer Wohnung vergewaltigt worden. Einer habe sich auf sie gesetzt, sie habe versucht, ihn wegzudrücken und sich gegen seine Küsse zu wehren. Dann habe der Bochumer gegen ihren Willen Verkehr mit ihr gehabt. Anschließend rief sie vom Bad aus die Polizei.

Die beiden Angeklagten stellten das in einem Punkt anders dar: Alles sei einvernehmlich geschehen.

Eine psychologische Gutachterin hatte keinen Zweifel an der Aussage der Marlerin. Das Gericht folgte allerdings der Argumentation der Verteidiger: Die Gegenwehr sei für die beiden Angeklagten nicht erkennbar gewesen.

Gleichwohl geht nun der Gelsenkirchener in Haft: Er hatte zwei Frauen verprügelt, Widerstand gegen die Polizei geleistet und war bereits wegen Körperverletzung verurteilt worden.

Für ihre 62 Tage Untersuchungshaft erhielten die beiden Männer 1550 Euro Haftentschädigung. Die Anwältin der Marlerin kündigte Revision an.

Samstag, 26. Dezember 2009, 12:21 • Verfasst in Marl

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