Für eine Brandstiftung fehlten die Beweise

Haltern. Der Familie fiel ein Stein vom Herzen: Hiyam E. (39) wurde vom Landgericht Essen vom Vorwurf der schweren Brandstiftung freigesprochen. Das Amtsgericht Marl hatte sie im Sommer zu einer 16-monatigen Freiheitstrafe verurteilt.

Es ging um einen Brand am ersten Weihnachtstag 2007 mitten in Haltern. Nur weil ganz zufällig die Polizei Qualm hinter den Scheiben des alten Doppelhauses sah, konnte die Feuerwehr kurzfristig eingreifen und das Haus retten. Die Familie des Hausbesitzers machte zu dem Zeitpunkt einen Besuch, die zweite Familie wurde rechtzeitig gewarnt.

Schon unmittelbar nach dem Brand war der Verdacht auf die 39-jährige Libanesin gefallen. Nur sie hätte die Möglichkeit gehabt, in beiden Stockwerken fast gleichzeitig Brände zu legen. Ihr Motiv: Sie spreche kein Deutsch, fühle sich hier unwohl und sei mit ihren beiden Kindern überfordert. Der Verlust des Hauses sollte der Anlass für einen Umzug in den Libanon sein.

Oder war es die Familie im selben Haus, mit der man über den Libanon-Krieg gestritten hatte und der wegen Eigenbedarfs gekündigt war? Oder war es jemand ganz anderes, der über einen Nachschlüssel ins Haus gekommen war?

Die beiden letzten Versionen hielt das Amtsgericht Marl für unwahrscheinlich und folgerte nach dem Ausschlussverfahren, es könne nur die Ehefrau des Hausbesitzers gewesen sein.

Zwei Tage nahm sich nun das Landgericht Essen Zeit, um alle Zeugen genau zu befragen. Am Ende meinte es, kein Motiv für eine Brandstiftung bei der Angeklagten zu sehen. Es sei einfach nicht feststellbar, ob sie eines habe.

Beweise dafür, dass die Nachbarn den Brand (aus Rache) gelegt hätten, gebe es auch nicht. Es sei auch nicht auszuschließen, dass jemand einen Nachschlüssel gemacht habe (das erklärte ein Sachverständiger des LKA), aber auch dafür fehlten Beweise.

Es reiche aus, dass die anderen Möglichkeiten nicht auszuschließen seien, meinte das Landgericht Essen. Und sprach die Libanesin frei.

Samstag, 28. November 2009, 14:52 • Verfasst in Haltern

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