Kein sexueller Missbrauch sondern Liebesverhältnis

Dorsten (eib). Freispruch aus Mangel an Beweisen für einen 53-jährigen Dorstener: Das Landgericht Essen fand keine Beweise dafür, dass er vor vier Jahren seine damals 14-jährige Stieftochter sexuell missbraucht hatte.

Das Mädchen hatte damals die Atmosphäre bei ihrem leiblichen Vater und dessen Frau als zu streng empfunden und war deshalb für zehn Monate zu ihrer Mutter gezogen. Es kam offenbar zu einer Liebesbeziehung mit dem 53-Jährigen: Es gab Liebes-SMS, die beiden wurden Händchenhaltend gesehen, vor der Polizei und einer Psychologin gab sie das auch zu.

Vor Gericht aber widersprach sie ihren früheren Aussagen. Oder sie erinnerte sich nicht. Auch ihre Mutter sowie der Stiefvater (als Angeklagter) machten keine Aussagen. Somit fehlten schließlich Beweise für eine Verurteilung.

Verteidiger Burkhard Benecken ging einen Schritt weiter und fragte, warum nicht ein Verfahren gegen die heute 18-Jährige wegen Falschaussage eingeleitet werde.

Das Gericht stellte die Frage ob es nicht 2005 ein strafbares Liebesverhältnis zwischen den beiden gegeben habe, wenn schon kein sexueller Missbrauch vorliege.

Sonntag, 16. August 2009, 13:10 • Verfasst in Dorsten

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