Kein Kontakt zu gewalttätigem Vater
Herten. „Kein Kind soll gerichtlich gezwungen werden, Kontakt zu einem gewalttätigen Vater aufzunehmen“, fordert Jugendamtsleiter Heinzjürgen Ertmer und unterstützt damit eine aktuelle Initiative der Frauenrechtsorganisation „Terre des Femmes“. Auch in Herten gibt es immer wieder Fälle, in denen Gewalttäter per Gerichtsbeschluss Umgangs- oder gar Sorgerecht für ihre Kinder erhalten, obwohl diese unter dem Kontakt leiden. Bürger können sich an der Aktion beteiligen.
Aber sind es wirklich immer die Väter, vor denen Kinder geschützt werden müssen? „Natürlich würden wir ein Kind auch vor einer prügelnden Mutter schützen, wenn diese ein Umgangsrecht erzwingen wollte“, sagt Heinzjürgen Ertmer. „Doch diesen Fall von häuslicher Gewalt hatten wir bislang noch nicht.“
„Terre des Femmes“ positioniert sich ganz klar: „Häusliche Gewalt soll als Indikator dafür dienen, dass Väter ihre Erziehungsberechtigung – wenigstens vorerst – verwirkt haben. Die bestehenden Gesetze sollen Betroffene nicht erneut zu Opfern machen, sondern zu ihren Gunsten und ihrer Sicherheit interpretiert werden“. So lautet der Text, mit dem die Frauenrechtsorganisation darum wirbt, Opfern von Gewalt in der Familie die Konfrontation mit dem Täter zu ersparen. Dem schließen sich Jugendamtsleiter Ertmer, Petra Altenbernd, Leiterin des Hertener Frauenhauses, und die Gleichstellungsbeauftragte Christiane Rohde jetzt öffentlich an.
„Die Gerichte treffen manchmal Entscheidungen, die für uns nicht nachvollziehbar sind“, erklärt Ertmer und erinnert an einen Fall, zu dem der Bereich „Hilfe zur Erziehung“ als zusätzliches Jugendamt hinzugezogen wurde: Ein Vater, der die Mutter seiner Kinder getötet hatte, wollte nach seiner achtjährigen Haftstrafe gerichtlich ein Kontaktrecht zu seinen Kindern durchsetzen. Der Richter gab dem Mann Recht – mit der Begründung, der Vater habe ja den Kindern keine Gewalt angetan, sondern „nur“ der Mutter. Solchen Urteilen soll durch die Unterschriftenaktion von „Terre des Femmes“ jetzt ein Riegel vorgeschoben werden.
Wird einem gewalttätigen Ex-Mann und Vater das Umgangsrecht zugesprochen, können die Kinder nicht nur gefährdet, sondern im schlimmsten Fall auch retraumatisiert werden. Das bedeutet konkret: Sie erleben Teile des Traumas durch die Konfrontation mit dem Misshandler wieder neu und fühlen sich ihm häufig erneut ausgelieftert. Hinzu kommt bei kleineren Kindern, dass auch die Kindesmutter so gezwungen wird, den – oftmals mühsam abgebrochenen – Kontakt zu ihrem Misshandler wieder aufzunehmen.
Die Unterschriftenliste liegt noch bis Ende des Monats im Jugendamt (Rathaus-Nebengebäude, 1. Stock) aus oder kann als pdf-Datei unter www.frauenrechte.de heruntergeladen werden.
3 Kommentare:
SandalTolk schrieb,
Kommentar • 22. Dezember 2008 @ 21:00
Wenn es um “häusliche Gewalt” geht, scheint Terre des Femmes nur ein schuldiges Geschlecht wahrnehmen zu wollen, obwohl internationale Studien eindeutig beweisen, dass Frauen mindestens genau so oft zuschlagen: “Bild der Wissenschaft”, 8/2006, S. 52 ff.
Man fragt sich was diese Aktion soll? Wenn ein Gericht feststellt, dass - trotz gegenteiliger Behauptung der Kindesmutter - der Vater NICHT gewalttätig sei, soll auch dann dem Vater der Umgang mit seinen Kindern verwehrt bleiben? Nur weil TdF und die Mutter dies so will?
Wo bleibt der Rechtsstaat bitteschön, wenn die Entscheidung des Richters, auf viele Gutachten basierend, von TdF, Jugendamt und Mutter boykottiert wird?
albino schrieb,
Kommentar • 23. Dezember 2008 @ 9:39
Ist ein Beamter, ein Amtsleiter zumal, nicht eigentlich zur Neutralität angehalten? Bei Wikipedia findet man unter dem Begriff “Amtsdelikt” folgendes:
“Der Träger eines öffentlichen Amtes ist wegen seiner besonderen Macht- und Vertrauensstellung zur unparteiischen Wahrnehmung der ihm übertragenen hoheitlichen und öffentlich-rechtlichen Aufgaben verpflichtet. Ihm obliegt eine besondere Sorgfalts- und Neutralitätspflicht.”
Herrn Ertmers Verhalten, der sich vor den Karren einer radikal-feministischen Frauenorganisation spannen lässt, stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen diesen Grundsatz dar.
Dass es für “Terre des Femmes” nur Gewalt von Vätern gegen Kinder gibt, verwundert nicht. Laut BKA-Kriminalstatistik 2007 jedoch entfallen 43 Prozent aller bekannt gewordenen Fälle von Kindesmisshandlung auf weibliche Tatverdächtige. Werden wir von Jugendamt und Feminismus-Lobby gezielt belogen, oder ist Herten nur eine seltene Ausnahme?
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Michail schrieb,
Kommentar • 22. Dezember 2008 @ 13:25
Eben las ich im Nürnberger Nachrichten-Portal, daß von 2447 registrierten Fällen häuslicher Gewalt in Mittelfranken lt. Polizei 500 von Frauen gegen Männer verübt worden sind. Ziemlich direkt danach mußte ich nun lesen, wie ausgerechnet ein Jugendamtsleiter behauptet “diesen Fall von häuslicher Gewalt… bislang noch nicht” zu kennen.
Doch dieser offensichtliche Wahrnehmungsverlust könnte das geringere Übel sein, das diesen Herrn Herten plagt. Denn er ist m. E. gerade dabei, sich mit schlaftrunkener Willigkeit von einer kleinen Bande aus Feminismusfunktionärinnen instrumentalisieren zu lassen, deren scheinheilige Antigewalt-Konzepte und Formulierungen eine Dunstglocke von Misandrie ausbreiten und nichts anderes bezwecken, als legitime Rechte der Väter durch bloße Behauptungen der Mütter lahmzulegen.
Es sollte eigentlich nach den Verwüstungen, die der Feminismus im Familienrecht angerichtet hat, für Amtspersonen als beschämend gelten, sich öffentlich in solchen gender-mafiotischen Kreisen auch nur zu zeigen.