Anwalt macht Bahnlärm-Betroffenen Mut

Herten. Rechtsanwalt und Bahnlärmexperte Matthias Möller-Meinecke informierte die Anwesenden bei der Bürgerversammlung der CDU über die rechtlichen Möglichkeiten, Lärmschutzmaßnahmen durch den Streckenbetreiber einzufordern. Ansatzpunkt hierbei ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs, das besagt, dass Wohnungsanlieger einer Bahnstrecke wesentliche Lärmbeeinträchtigungen nur dulden müssen, wenn diese nicht durch wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen verhindert werden können. Ansonsten sind Entschädigungsleistungen in Höhe von bis zu 20 Prozent des Eigentumswertes der betroffenen Immobilien einklagbar.

Die Fragestellung was die DB Netz tun könnte, um eine Bahnlärmreduzierung zu erreichen, erläuterte der Experte wie folgt: Die schnellstumsetzbare Maßnahme ist eine Reduzierung der Geschwindigkeit, weitere mittelfristig umsetzbare Maßnahmen wären zum Beispiel die Entkoppelung zwischen Schiene und Unterbau, der Einbau hochelastischer Schienenlager, die Einbringung von Unterschottenmatten sowie das regelmäßige Schleifen der Gleise.

Sollte sich der Netzbetreiber nicht für oben aufgeführte aktive Lärmschutzmaßnahmen entscheiden, bestehen noch immer die passiven Möglichkeiten der Errichtung von Lärmschutzwänden und des Einbaus schallisolierter Fenster.

Der CDU-Stadtverbandsvorsitzende Stefan Grave betonte, das die Versammlung nicht das Ziel habe, Güterverkehr auf die Straße zu verlagern, sondern den berechtigten Lärmschutz der Anwohner zu gewährleisten. „Gerade im Hinblick auf die Zunahme des Bahnverkehrs auf der Hamm-Osterfelder Bahnlinie, die schätzungsweise bis 2030 etwa 225 Züge pro Tag, davon mehr als ein Drittel in der Nacht, denkbar erscheinen lässt, zwingt uns jetzt zum handeln.“ Für die Bürgerversammlung wurde ein gemeinsamer Fragenkatalog erarbeitet, der den Bürgern eine gute Ausgangsbasis für die Diskussion mit Vertretern der Bahn biete.

Samstag, 30. August 2008, 13:11 • Verfasst in Herten

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