Protest gegen neues Kreishaus nimmt Fahrt auf

Vest. Der Mann heißt Uwe Kähler, wohnt in Dorsten, und plötzlich steht er im Rampenlicht. Kähler (58) ist seit einigen Tagen ein gefragter Mann. Er ist derjenige, der mit einem Bürgerbegehren den umstrittenen Neubau des Kreishauses zu Fall bringen will.

Der Dorstener bekommt immer mehr Rückenwind. Er hat eine Bewegung losgetreten, die ankommt. Wildfremde Menschen schreiben ihm EMails, machen Mut und wollen sein Anliegen, den Neubau zu Fall zu bringen, unterstützen. Mehrere Hundert EMails hat er bekommen, die meisten beantwortet.

Drei Monate hat der 58-Jährige Zeit um die notwendigen Unterschriften von Bürgern aus dem Kreis Recklinghausen zu sammeln. Dabei liegt die Hürde hoch. Mehr als 15.000 Unterschriften müssen zusammenkommen, die genaue Zahl steht noch nicht fest. Sollte das gelingen, kommt es voraussichtlich zu einem Bürgerentscheid, zu dem alle wahlberechtigten Kreis-Bürger zur Briefwahl aufgerufen werden – der einzige Weg, seine Stimme abzugeben, denn Wahllokale wird es nicht geben und eine Online-Petition ist nicht vorgesehen (würde aber sehr viel Geld einsparen).

Laut Kreisordnung muss die Kreisverwaltung den Initiator eines Bürgerbegehrens beraten und unterstützen. Nach einem Gespräch mit Landrat Cay Süberkrüb in dieser Woche äußerte sich Uwe Kähler zufrieden: „Ein Gespräch in angenehmer Atmosphäre“. Er und seine Mitstreiter müssen nun eine rechtssichere Fragestellung für die Aktion „Sanierung statt Neubau“ finden.

Kähler: „Unsere Unterschriftensammlung kann jetzt richtig anlaufen. Es gibt etliche Einrichtungen, die sich bereit erklärt haben, Unterschriftenlisten auszulegen“.

Sollte die benötigte Anzahl an Unterschriften erreicht werden, müsste der Kreistag entscheiden, ob er dem Begehren folgt. Andernfalls muss der Kreis tätig werden und die Briefwahl organisieren. Wenn mindestens zehn Prozent der wahlberechtigten Bürger, also rund 50.000, ihre Stimme abgeben und davon eine Mehrheit das Anliegen der Neubau-Gegner unterstützt, müsste der Landrat die Entscheidung zum Neubau zurück nehmen.

Info: Ein Bürgerbegehren ist der Antrag der Bürgerinnen und Bürger an die Gemeindevertretung, einen Bürgerentscheid durchzuführen. Ein Bürgerentscheid ist die Abstimmung der Bürgerinnen und Bürger über eine kommunalpolitische Sachfrage.

Samstag, 30. Juni 2018, 15:02 • Verfasst in Vest

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