Stadt Marl: Vorerst keine Änderung bei der Grundsteuer
Marl. Der Rat der Stadt Marl stimmte nach langer Diskussion dem Vorschlag der Verwaltung zu, die bisherigen Hebesätze bei der Grundsteuer zunächst für das kommende Jahr beizubehalten.
Das bedeutet, dass die Grundsteuer A bei 285 % und die Grundsteuer B bei 790 % bleiben. Aktuell liegen bei der Verwaltung der Stadt im Sachgebiet Steuern und Abgaben die Daten von mittlerweile 97 % der bisher 30.000 Grundsteuerobjekte vor.
„Die Schaffung von unterschiedlichen Hebesätzen für Gewerbe- und Wohnimmobilien ist nicht rechtssicher“, argumentiert Bürgermeister Werner Arndt und verweist im Namen der Verwaltung auf ein Gutachten des Städtetages.
Keine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung
Denn aus Sicht der Kommunen bewirkt das Gesetz mitnichten eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Die Landesregierung schaffe durch die neue Gesetzeslage und die Option der differenzierten Hebesätze vielmehr eine zusätzliche verfassungsrechtliche Problematik in der Einhaltung des Gleichbehandlungsgebotes (Artikel 3 Grundgesetz).
Aufkommen reduziert sich
Bei der Anwendung des einheitlichen Hebesatzes reduziert sich das Aufkommen der Grundsteuer einmalig in 2025 um ca. 1,5 Mio. Euro. Würde man die Hebesatzempfehlungen des Landes NRW umsetzen, würde das Aufkommen der Grundsteuer laut Verwaltung damit dauerhaft nicht aufkommensneutral (Mindereinnahmen i.H.v. ca. 0,4 Mio. € pro Jahr) sein.
Dies gilt sowohl für die Berechnung der Grundsteuer mittels des einheitlichen Hebesatzes (833 %) und mittels der differenzierten Hebesätze (697 % / 1238 %).
Basierend auf dem tatsächlichen Aufkommensvolumen der Grundsteuer in Höhe von 21.955.300 € wurden vonseiten der Verwaltung folgende Hebesätze ermittelt: einheitlicher Hebesatz 849 %, differenzierte Hebesätze 682 % / 1241 %. Grundlage für die durch die Verwaltung ermittelten Hebesätze sind die bisher übermittelten Grundlagenbescheide des Finanzamtes sowie eine Schätzung der Grundsteuermessbeträge für die bisher nicht veranlagten Grundstücke.
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