3G-Regel entfällt in städtischen Gebäuden

Maskenpflicht bleibt

Marl. Städtische Gebäude in Marl sind ab Montag (16. Mai) wieder für Besucher geöffnet. Es entfällt die 3G-Regel für Externe.

Auch das Betretungsverbot für den ZBH (ohne Wertstoffhof) sowie für die Feuer- und Rettungswache ist dann aufgehoben. Persönliche Vorsprachen sind dennoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
 
Außerdem gilt weiterhin die Pflicht, medizinische Masken zu tragen und die Hygiene- und Anstandsregeln zu beachten. Bürger werden gebeten, ihren Besuch in den drei Stadthäusern und Nebenstellen auf die unbedingt erforderlichen Anlässe zu beschränken. Gleichzeitig appelliert die Stadtverwaltung an alle noch Ungeimpften: Lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten und nutzen Sie die vielfältigen Impfangebote.

Donnerstag, 12. Mai 2022, 10:31 • Verfasst in Marl

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