Stadt Marl beschließt 3G

Zutritt ab Montag (6. Dezember) nur geimpft, genesen oder mit negativem Test

Marl. In städtischen Gebäuden gilt ab Montag die 3G-Regelung. Die kreisweit einheitliche Vorgehensweise hat der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SaE) der Stadtverwaltung jetzt beschlossen. Mitarbeitende sowie Besucherinnen und Besucher, die ein Gebäude der Stadt Marl betreten wollen, müssen nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.

Der besorgniserregende Anstieg der Infektionszahlen hat jetzt auch Konsequenzen für die Zutrittsregelungen zu den Dienststellen der Stadtverwaltung. „Zum Schutz von Besucherinnen und Besuchern sowie den Mitarbeitenden haben wir uns nun dazu entschieden, 3G in allen städtischen Gebäuden umzusetzen“, sagt Michael Bach, Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters. Termine und Vorsprachen dürfen ab Montag nur in Anspruch genommen werden, wenn die Betroffenen von Corona genesen, gegen Corona geimpft oder negativ auf Corona getestet sind. Dazu gehört in Verbindung mit einem Lichtbildausweis der Nachweis der vollständigen Immunisierung (digitaler Nachweis oder Impfausweis). Tests müssen von einer offiziellen Teststelle durchgeführt werden. Bei Vorlage eines negativen Testergebnisses darf der Antigen-Schnelltest demnach höchstens 24 Stunden, der PCR-Test höchstens 48 Stunden zurückliegen. Selbsttests werden nicht anerkannt. Im Zusammenhang mit unmittelbaren Gefahren wie beispielsweise Kindeswohlgefährdung kann von der 3G-Regel abgesehen werden.

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Personen, die keine Genesung, Impfung oder Testung vorweisen können, dürfen die Gebäude nicht betreten. Die entsprechenden Nachweise werden jeweils vor Ort durch städtische Beschäftigte kontrolliert. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche brauchen lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Sie gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestet. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt.

Zusätzlich gilt in den städtischen Gebäuden weiterhin die Pflicht, medizinische Masken zu tragen und die Hygiene- und Anstandsregeln zu beachten. Auch wird nach wie vor um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten. Für Anliegen im Zuständigkeitsbereich des Bürgerbüros ist eine vorherige Terminvereinbarung online unter www.marl.de/buergerbuero oder telefonisch (02365) 99-2301, -2381, oder -2386 erforderlich. Die Bürgerinnen und Bürger werden grundsätzlich gebeten, ihren Besuch in den drei Stadthäusern und Nebenstellen auf die unbedingt erforderlichen Anlässe zu beschränken.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass für verschiedene Bereiche wie die Stadtbüchereien, Musikschule, insel-VHS oder Skulpturenmuseum Glaskasten 2G-Regelungen bestehen. Besucher sollten sich rechtzeitig vor einem Besuch über die erforderliche Nachweispflicht informieren.

Freitag, 3. Dezember 2021, 10:27 • Verfasst in Marl

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