11.600 Anträge: Briefwahlrekord in Herten

Herten. Das Briefwahlbüro im Ratssaal im Rathaus ist seit dem 30. August für die Bundestagswahl am 26. September geöffnet. In den ersten fünf Tagen sind bereits 11.611 Briefwahlanträge eingegangen. Bei der Bundestagswahl im Jahr 2017 waren es nur 8.957. Monique Vogt, Leiterin des Briefwahlbüros, bleibt angesichts der Menge an Anträgen aber gelassen: „Wir sind ein routiniertes Team. Wir kennen alle genau die Abläufe und werden die Briefwahlanträge so schnell wie möglich bearbeiten.“

Am Wahlsonntag verhindert? Kein Problem!

Wer am 26. September nicht persönlich das Wahllokal aufsuchen möchte, hat die Möglichkeit, seine Stimme bereits vorab per Briefwahl abzugeben. Um sich die Briefwahlunterlagen per Post zuschicken zu lassen, befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein Antrag auf Erteilung der Briefwahlunterlagen. Dieser Antrag kann dann einfach ausgefüllt, im farbigen Feld unterschrieben und an das Briefwahlbüro der Stadt Herten, Kurt-Schumacher-Str. 2, 45699 Herten zurückgesendet werden.

Für die Briefwahl gibt es mehrere Möglichkeiten:

- Die wahlberechtigte Person füllt die Wahlbenachrichtigung aus, unterschreibt sie und schickt sie per Post an das Briefwahlbüro im Rathaus. Anschließend bekommt die Person die Unterlagen zugeschickt, um dann – ebenfalls per Post – von zu Hause aus wählen zu können. Wichtig: Bitte die Unterschrift im farblich hinterlegten Feld auf keinen Fall vergessen!

- Die Briefwahlunterlagen können außerdem per Online-Formular oder QR-Code im Internet angefordert werden. Ab Montag, 30. August, kann das Formular auf der Homepage der Stadt Herten unter www.herten.de ausgefüllt werden. Die Unterlagen kommen dann, wie gehabt, per Post zur Wählerin oder zum Wähler. Auch für das Ausfüllen dieses Formulars wird die Wahlbenachrichtigung benötigt, da die dort angegebene Wahlbezirksnummer sowie die laufende Nummer des Wählerverzeichnisses abgefragt werden.

- Die wahlberechtigte Person füllt die Wahlbenachrichtigung aus, unterschreibt sie und kann dann persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus-Hauptgebäude, 1. OG, Ratssaal, die Briefwahlunterlagen beantragen und direkt vor Ort die Stimme abgeben. Dabei muss der Personalausweis vorgelegt werden.

- Die Unterlagen können auch im Auftrag der wahlberechtigten Person einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter ausgehändigt werden. Die Berechtigung der Empfangnahme muss durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen sein. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.

Freitag, 3. September 2021, 14:06 • Verfasst in Herten

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