Maskenpflicht bleibt

Vest. Der Kreis Recklinghausen hat seine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bis zum 30. Juni verlängert. Demnach bleibt die Maskenpflicht in den Innenstädten und ausgewählten Plätzen, Parks und Straßen in allen zehn Städten weiterhin bestehen.

Begründet wird das vor allem mit den Öffnungen in Handel und Gastronomie, die zurzeit wieder für volle Fußgängerzonen sorgen.

Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske während des Besuchs von Wochenmärkten sowie innerhalb von Einkaufszentren und Einkaufspassagen sowie auf den öffentlichen Flächen innerhalb dieser Zentren und Passagen wurde indes aufgehoben, da die aktuelle Coronaschutzverordnung hierzu Regelungen enthält. Demnach reicht auf Wochenmärkte ebenfalls das Tragen einer Alltagsmaske aus, in Einkaufszentren gilt weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske.

Ebenso sieht die Coronaschutzverordnung vor, dass in Fahrgemeinschaften keine medizinischen Masken mehr getragen werden müssen.

Sonntag, 13. Juni 2021, 12:00 • Verfasst in Vest

Keine Kommentare


Einen Kommentar hinterlassen

Sie müssen eingeloggt sein um einen Kommentar zu hinterlassen.