Neue Regeln für Kundenzahlen

Dorsten. Die Stadtverwaltung Dorsten stellt Unternehmen Plakate zur erweitert Corona-Maskenpflicht im Umfeld von Läden des Einzelhandels zum Download bereit.

Maskenpflicht gilt im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften, auf dem Grundstück der Geschäfte, auf den zum Geschäft gehörenden Parkplätzen sowie auf den Zuwegungen. Gemeint sind hier vor allem die Nahversorgungszentren wie auf der Feldmark, in Barkenberg, Rhade, Alt-Wulfen oder auf dem Zechengelände, große Bau- und Spezialmärkte, Möbelhäuser sowie auch einzeln liegende Vollsortimenter und Discounter.

Für Geschäftsinhaber stellt die Stadt auf www.dorsten.de ein Plakat als Download zum Ausdrucken zur Verfügung (zu finden unter dem TopThema Corona-Information), mit dem Kundinnen und Kunden auf die neue Maskenpflicht aufmerksam gemacht werden können.

Die Grundformel „ein Kunde je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche“ bleibt im Wesentlichen bestehen. Bei sehr großen Geschäftslokalen gilt die Formel 1 Kunde je 10 m² für die ersten 800 Quadratmeter, darüber hinaus darf je 20 m² ein weiterer Kunde das Geschäft aufsuchen.

In Einkaufszentren, Passagen und ähnlichen Einrichtungen ist die Gesamtfläche aus Verkaufs- und Allgemeinfläche maßgeblich. Dort ist außerdem durch ein Einlassmanagement sicherzustellen, dass im Innenbereich Warteschlangen vermieden werden.

Samstag, 12. Dezember 2020, 12:39 • Verfasst in Dorsten

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