Gewerkschaft agiert gegen örtlichen Handel

Gericht kippt Runderlass: Verkaufsoffener Sonntag am 6. September abgesagt

Vest. Die Stadt Recklinghausen und die Sprecher der Altstadtquartiere haben heute bei einer gemeinsamen Pressekonferenz verkündet, dass der für den kommenden Sonntag, 6. September, geplante verkaufsoffene Sonntag abgesagt werden muss. Grund: Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat mit einer Klage gegen die aus ihrer Sicht rechtswidrige Öffnung der Geschäfte gedroht. Der örtliche Handel reagiert mit Unverständnis.
 
Begründet wird diese Vorgehensweise von ver.di landesweit mit dem fehlenden Anlassbezug. Sonntagsöffnungen sind laut Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes nur dann zulässig, wenn diese im Zusammenhang mit einer prägenden, anlassgebenden Veranstaltung wie einem Markt, einer Messe oder einem großen Event stattfinden. Und so sollte auch am 6. September das beliebte Herbstfest in der Altstadt stattfinden. Die Coronaschutzverordnung regelt jedoch, dass Großveranstaltungen bis zum Ende des Jahres nicht erlaubt sind.
 
„Deshalb haben wir es begrüßt, dass Wirtschaftsminister Prof. Andreas Pinkwart verkündet hat, während der Corona-Pandemie vier zusätzliche verkaufsoffene Sonntage auch ohne Anlassbezug zuzulassen. Schließlich geht es darum, mit solchen Tagen den durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie ohnehin angeschlagenen Einzelhandel und die Gastronomie nach besten Kräften zu unterstützen. Auch in Recklinghausen stemmen sich die Geschäfte gegen die Konkurrenz des Onlinehandels, der durch die Pandemie zusätzlich profitiert hat“, erklärte Bürgermeister Christoph Tesche.
 
Am vergangenen Freitag (28. August) hatte dann jedoch das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster die für den 30. August geplanten Sonntagsöffnungen in den Städten Lemgo und Bad Salzuflen als nicht rechtmäßig eingestuft. „Leider hat sich der Erlass des Landes als nicht rechtssicher erwiesen“, kommentierte der Erste Beigeordnete Ekkehard Grunwald die aktuelle Entwicklung.
 
Auch die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Handel und Gastronomie rechtfertigten nach Einschätzung des OVG keine Öffnung der Geschäfte an Sonntagen. Die Richter ziehen sogar in Zweifel, dass es im Handel wegen Corona tatsächlich zu erheblichen Einbußen gekommen sei.
 
Den verkaufsoffenen Sonntag am 6. September hatte der Rat am 22. Juni mehrheitlich beschlossen. Groß ist die Enttäuschung über die notwendig gewordene Absage in den Reihen des Einzelhandels und der Gastronomie in der Recklinghäuser Altstadt. Durch die Klage gehe wichtiger Umsatz verloren. „Die Enttäuschung in unserem Center ist riesengroß. Die Mitarbeiter haben sich sehr auf die Kunden gefreut“, sagte Felix Veltel, Manager des Palais Vest. Georg Ronau, Sprecher des Quartiers „Zwei-Tore-Viertel“, kritisierte den Kurs von ver.di: „Aus meiner Sicht fehlen der Gewerkschaft in dieser schwierigen Zeit das nötige Fingerspitzengefühl und Weitblick.“
 
Mit dieser Entwicklung wird auch der geplante Verkaufsoffene Sonntag im Einkaufscenter Maler Stern fraglich. Die Verantwortlichen prüfen zur Zeit das weitere Vorgehen.
Eine Entscheidung des Rates über die Zulässigkeit liegt aber ohnehin noch nicht vor.

Dienstag, 1. September 2020, 16:32 • Verfasst in Marl

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