Polizei geht gegen Brückenspringer vor

Vest. Die Wasserschutz- und die Bundespolizei gehen zurzeit verstärkt mit Kontrollen gegen Brückenspringer an Wasserstraßen vor, wie dem Wesel-Datteln-Kanal oder dem Rhein-Herne-Kanal. Das warme Wetter mit viel Sonnenschein lockt gerade jetzt zum Springen von Brücken ins kühlende Nass. Doch das birgt große Gefahren! Die Polizei kontrolliert zu Wasser, zu Land und nun auch aus der Luft.

So war unlängst ein Polizeihubschrauber der Bundespolizei zu einem „Aufklärungsflug unterwegs“. Dabei wurden mögliche Gefahrenschwerpunkte, wie Straßen- oder Eisenbahnbrücken, ins Auge genommen. Gerade Jugendliche wollen Mut beweisen und stürzen sich von Brücken und riskieren dabei ihr Leben.

Das Thema ist schon seit Jahren bekannt. Doch gerade jetzt, in Coronazeiten, in denen die Frei- und Hallenbäder nur eine begrenzte Anzahl von Gästen aufnehmen, werden Seen und Kanäle zur beliebten
Alternativen – oft unerlaubt.

In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei darauf hin, dass der Aufenthalt auf Eisenbahnbrücken nicht nur verboten, sondern auch lebensgefährlich ist. Gerade beim Sprung von Eisenbahnbrücken kann der Aufenthalt in den Gleisanlagen tödlich sein. Moderne Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung erst sehr spät wahrgenommen werden.

Die Wasserschutzpolizei weist darauf hin, dass die künstlichen Wasserstraßen in erster Linie dem Schiffsverkehr dienen. Baden in Kanälen ist somit eine unzulässige Nutzung der Wasserstraße und nicht erlaubt. Diese unerlaubte Handlung führt in aller Regel dazu, dass kein Versicherungsschutz besteht,
was zur Folge hat, dass der Schwimmer für eigene und fremde Schäden und Verletzungen selbst haftet. Stellt die Wasserschutzpolizei eine Gefährdung des Badenden selbst oder anderer Beteiligter fest, wird der Schwimmer des Wassers verwiesen und muss mit einem Verwarngeld oder einer Anzeige rechnen.

Darüber hinaus kann das Baden in künstlichen Wasserstraßen lebensgefährlich sein. Im Wasser treibende Gegenstände oder eine zu geringe Wassertiefe können Brückenspringer gefährden. In Fahrt befindliche Schiffe können Badende durch ihren Sog unter Wasser oder sogar in die Schiffsschraube ziehen. Nebenbei
bemerkt, haben Frachtschiffe oftmals Längen von mehr als 100 Meter. Die Schiffsführer können Schwimmer somit nicht rechtzeitig erkennen. Ein Ausweichen ist kaum möglich.

Foto: Bludau

Sonntag, 9. August 2020, 12:00 • Verfasst in Vest

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