Das Lebensende selbst bestimmen

Marl. Helmut Feldmann aus Marl ist „erleichtert“. Weil er jetzt legal sterben kann. Der 73-Jährige ist lungenkrank und hat erfolgreich gegen das Verbot der Sterbehilfe geklagt. Er wollte einen würdevollen Tod und nicht so qualvoll ersticken wie seine Schwester.

Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe ist verfassungswidrig. Zusammen mit drei anderen Schwerstkranken und unterstützt vom Verein Sterbehilfe Deutschland hatte er vor mehr als vier Jahren Klage eingereicht, nachdem das Sterbehilfe-Gesetz 2015 in Kraft getreten war. Inzwischen sind zwei der Kläger bereits tot, der dritte ringt mit einem bösartigen Tumor.

Helmut Feldmann will selber bestimmen, wann sein Leben zu Ende ist. Mit Hilfe einer Injektion könnte er langsam einschlafen. Doch eine Hilfestellung in Form einer „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ ist seit 2015 verboten. Damals wollte der Bundestag, dass „kein suizidfreundliches Umfeld“ geschaffen werde. Jetzt hat er sich das Recht erkämpft, sterben zu dürfen, wenn das Atmen immer schwerer fällt.

Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Entscheidung jedes Einzelnen zum Suizid „als Akt autonomer Selbstbestimmung“ respektiert werden müsse. Der Gesetzgeber habe das Recht, die Suizidhilfe zu regulieren, dabei müsse aber Raum zur Umsetzung bleiben. „Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen.“

Der 73-jährige Marler ist seit 20 Jahren lungenkrank, unheilbar krank und austherapiert. Auch wenn es ihm im Augenblick gut geht, so kann sich sein Zustand schnell verschlechtern. Seit 2011 wusste er, dass ihm ein Sterbehilfeverein in Hamburg im Falle eines Falles helfen würde – schnell, ohne dass er leiden müsse.

Samstag, 7. März 2020, 14:00 • Verfasst in Marl

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