Angelverbot an der Lippe bleibt bestehen

Nach dem Quecksilberfund sind weitere Fisch-Untersuchungen notwendig

Vest. Bei der im Rahmen einer polizeilichen Ermittlungsaktion am Mittwoch, den 14. August in der Lippe bei Dorsten gefundenen Substanz handelte es sich tatsächlich um Quecksilber (wir berichteten). Die Substanz konnte noch am selben Abend aus der Lippe entfern werden.

Die vom LANUV und vom Lippeverband an der Fundstelle und im weiteren Lippeverlauf genommenen Wasserproben sind nunmehr analysiert. Die Ergebnisse geben keinerlei Hinweise auf eine außergewöhnliche Belastung des Lippewassers mit Quecksilber.

Im Einvernehmen mit den Kreisen Recklinghausen und Wesel können die vorsorglich getroffenen Einschränkungen des Gemeingebrauches in der Lippe damit wieder aufgehoben werden. Das bedeutet: Kanufahren und Schwimmen sind dort wieder möglich.

Das Angelverbot, das das Veterinäramt des Kreises Recklinghausen für den Bereich Hervester Brücke (Dorfstraße) flussabwärts bis zur Kreisgrenze (Kreis Wesel) ausgesprochen hat, bleibt weiterhin bestehen. Vom Verzehr von Fischen, die in diesem Bereich gefangen worden sind, wird aber abgeraten. Die Untersuchung der Fische auf Quecksilber ist noch nicht abgeschlossen.

Samstag, 17. August 2019, 11:00 • Verfasst in Vest

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