Rücksicht hat Vorfahrt
Bild: Fahrradfahren auf dem Friedhof ist jetzt erlaubt und Marc Bouten vom Ordnungsamt, ZBH Betriebsleiter Thorsten Westerheide und Bürgermeister Fred Toplak (v.l.) bitten um gegenseitig Rücksichtnahme.
Herten. Das Radfahren auf den städtischen Friedhöfen war bisher laut Satzung nicht erlaubt – gefahren wurde trotzdem. Daher hat der Zentrale Betriebshof Herten (ZBH) nun eine Änderung der Friedhofssatzung erwirkt. Das Radeln auf den Hauptwegen ist jetzt gestattet. Dies gilt für den Waldfriedhof, den Kommunalfriedhof Scherlebeck/Langenbochum sowie den Friedhof Westerholt.
Entsprechende Schilder werden aufgestellt. Jedoch gilt dabei grundsätzlich „Rücksicht hat Vorfahrt“. Menschen zu Fuß haben grundsätzlich Vorrang, erklärt Bürgermeister Fred Toplak.
Hintergrund: Die Friedhofswege werden nicht nur von Friedhofsbesuchern genutzt, Radfahrende schätzen sie auch als Abkürzung auf ihrem Weg durch das Stadtgebiet. Insbesondere in Westerholt werden die Friedhofswege auch von Schülern der Martin-Luther-Schule genutzt. Dabei gab es immer wieder Probleme mit rücksichtslosen Radfahrern.
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