Heiland – ein „Vater des Grundgesetzes“

Bild: Rudi Heiland setzt seine Unterschrift unter das neue Grundgesetz.

Marl. Als vor 70 Jahren, am 23. Mai 1949 in Bonn das Grundgesetz der Bundesrepublik unterzeichnet wurde, war auch ein Marler dabei: Rudolf Heiland, der erste gewählte Nachkriegs-Bürgermeister der Stadt. Heiland war 1946 auch SPD-Fraktionssprecher im Recklinghäuser Kreistag geworden und im folgenden Jahr Mitglied des Landtages. 1948 gehörte er zu den 65 Ländervertretern, die den Parlamentarischen Rat bildeten, die „Väter des Grundgesetzes“. 1949 zog er auch in den Bundestag ein, dem er bis zu seinem Tod 1965 angehörte.

Im parlamentarischen Rat gehörte er zunächst dem Ausschuss für Organisation des Bundes sowie Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege an, dem Ausschuss für Wahlrechtsfragen und dem Ältestenrat. Schon da fiel er durch sein engagiertes Auftreten auf und weil er gelegentlich polarisierend Stellung nahm. So wundert es auch nicht, dass er sich bestens mit Herbert Wehner verstand. Die Freundschaft mit dem Bundestagsvizepräsidenten Prof. Carlo Schmid (der ihn auch gelegentlich in Marl besuchte) verschaffte Heiland im November 1959 den Kontakt zur Philharmonia Hungarica, die sich daraufhin in Marl ansiedelte.

Rudi Heiland war als Zweijähriger 1912 mit seinen Eltern aus Sachsen nach Marl gekommen, hier wurde sein Vater Guido 1919 bis 1926 Gemeindevorsteher und flüchtete vor den Nationalsozialisten nach Amsterdam. Rudi Heiland war 1936 wegen „Vorbereitung zum Hochverrat“ zu einer zweieinhalbjährigen Zuchthausstrafe verurteilt worden, er kam erst 1945 nach Marl zurück und begann hier eine beispiellose politische Karriere. 1965 stellte sich heraus, dass er bei der Geldanlage der Stadt über 1,55 Mio. Mark einem Betrüger aufgesessen war.

Sonntag, 2. Juni 2019, 13:00 • Verfasst in Marl

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