Sanierungsstreit geht jetzt vor Gericht

Marl. Die Initiative gegen die Rathaussanierung zieht vor Gericht, weil der Rat ihr Bürgerbegehren für unzulässig erklärt hat. Denn grundsätzlich sei die Sanierung schon 2015 beschlossen worden, deshalb sei ihr Antrag jetzt zu spät gekommen. So die Einstellung der Verwaltung.

Die Bürgerinitiative hat sich nun einen Juristen an ihre Seite geholt, den Gladbecker Experten und Dozenten für Kommunalrecht, Hans-Joachim Kalb. Der sieht für eine Klage gegen den Ratsbeschluss gute Erfolgsaussichten.

Die Bürgerinitiative argumentiert, 2015 habe der Rat eine Entscheidung gefällt, bei der er von 39 Mio. Euro Kosten ausgehe. Als der Rat im September 2018 erneut beschloss, ging es um mindestens 70,2 Mio. Euro. Und das sei eine völlig andere Situation. Außerdem befürchtet die Initiative ein „Fass ohne Boden“. Deshalb verlangte sie einen Bürgerentscheid und hatte für diesen Antrag 4577 Unterschriften gesammelt – weit mehr als gesetzlich gefordert.

Nun wird sich das Verwaltungsgericht mit der Frage befassen, ob das Bürgerbegehren zulässig ist.

Samstag, 4. Mai 2019, 14:46 • Verfasst in Marl

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