Bürger dürfen auf Steuererstattung hoffen
Vest. Das Finanzamt Recklinghausen ändert die Einkommensteuerbescheide für alte Jahre zugunsten der Bürger. Damit setzt das Finanzamt ein Urteil des Bundesfinanzhofs um (Az.: VI R 75/14). Dieser hatte entschieden, dass der abzugsfähige Anteil der außergewöhnlichen Belastungen, zum Beispiel der Krankheitskosten, bei der Steuerberechnung zu erhöhen ist. Die Rechtsänderung bewirkt, dass die Steuererklärungen aller Steuerzahler, die in der Vergangenheit entsprechende Kosten geltend gemacht haben, auf eine Steuererstattung überprüft werden.
Ein Antrag ist in diesen Fällen nicht erforderlich, da die entsprechenden Fälle vom Finanzamt ermittelt und auf Grund der neuen Rechtslage geändert werden.
Das Finanzamt Recklinghausen wird in den nächsten Tagen eine Vielzahl von Steuerbescheiden rückwirkend ab dem Jahr 2002 versenden.
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